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Jahresbericht der Betreuungsstelle 2010: Weiter steigende Zahl gesetzlich betreuter Menschen im Hochtaunuskreis


23.11.2011 11:07

Hochtaunuskreis. Wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln, Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können, soziale Hilfen nicht mehr alleine ausreichend sind und sie nicht über eine Versorgungsvollmacht verfügen, bekommen sie einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt.  Die Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises hat dabei die Aufgabe, Betreuungsgerichte bei der Benennung von geeigneten Betreuern zu unterstützen und die Bevölkerung mit Beratungen und Vorträgen über das Betreuungsrecht und die Möglichkeit der Vorsorge durch Vollmachten zu informieren. Der nun vorgelegte Jahresbericht 2010 beschreibt die Situation in der Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises. „Die Steigerung der Zahlen hält an. Nach wie vor stehen Jahr für Jahr mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger unter gesetzlicher Betreuung. Zwar wird die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht immer häufiger genutzt, dennoch tragen Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft oder die zunehmende Zahl von Ein-Personen-Haushalten dazu bei, dass die Zahl der Betreuungsverfahren anwächst. Wir bieten diesen Menschen Unterstützung", so Landrat Ulrich Krebs.

 

Zum Ende des Jahres 2010 standen 3.390 Personen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen, diesmal um 325 Personen. Von den 3.390 betreuten Menschen sind 1.398 männlich und 1.992 weiblich. 726 Verfahren wurden im Jahr 2010 neu begonnen, damit hält sich die Zahl auf dem Vorjahresniveau. Der größte Anteil der Betreuten ist über 87 Jahre alt (30 Prozent). Generell nimmt die Anzahl an betreuten Personen ab der Altersgruppe von 68 bis 77 Jahren mit zunehmenden Alter markant zu.

 

Anspruch auf eine gesetzliche Betreuung hat, wer an einer psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung leidet und deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.

Oft leiden Menschen unter mehreren Krankheiten oder Behinderungen, die sie daran hindern, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können.

Die Demenzerkrankungen, zu denen das „Hirnorganische Psychosyndrom“, die „senile Demenz“ oder die „Alzheimer Erkrankung“ gehören, machen in der Statistik 1.173 (2009:1056) Personen und damit 35 Prozent aus. Gegenüber dem vergangenen Jahr ist hier erneut ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

In der Gruppe der „körperlich bedingten und geistigen Behinderungen“ finden sich sowohl Patienten mit angeborenen Behinderungen als auch Menschen, deren Behinderungen im Laufe des Lebens aufgetreten sind, zum Beispiel als Folgen eines Schlaganfalles, einer Multiplen Sklerose oder eines Unfalles. Mit 1.568 (2009:1426) bzw. 46 Prozent ist ihr Anteil im Vergleich der anderen Erkrankungen relativ hoch. Im Vergleich zum letzten Jahr ist er jedoch um einen Prozentpunkt zurückgegangen.

Betreuungen, die lediglich auf Grund einer körperlichen Behinderung eingerichtet werden, ohne dass Beeinträchtigungen der geistigen oder seelischen Leistungsfähigkeit vorliegen, sind eher die Ausnahme.

477 (2009:461) Menschen stehen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung, weil sie wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen selbst zu treffen oder ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies macht, wie auch im vergangen Jahr, 15 Prozent der Betreuten im Kreisgebiet aus.

Die kleinste Gruppe bilden die Personen, die aufgrund einer Suchterkrankung unter Betreuung gestellt wurden. Hier sind es 132 (2009:122) bzw. 4 Prozent. Auch dieser Anteil ist im Vergleich zum vergangenen Jahr gleich geblieben.

 

Die Benennung von geeigneten Betreuern ist eine der wichtigsten Aufgaben der Betreuungsstelle. An die Betreuer werden von vielen Seiten die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt. In der Regel kommen die Betreuer aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Meistens sind es nahe Verwandte, Nachbarn oder andere Bekannte. Anliegen der Betreuungsstelle ist es immer, Personen aus dem sozialen Umfeld zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung zu motivieren. Sie kennen die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen am Besten. Auch nach dem Gesetz haben ehrenamtliche Betreuer Vorrang vor Berufsbetreuern oder Vereins- und Behördenbetreuern.

„Durch ihr soziales Engagement und die oft sehr persönliche Beziehung zu ihren Betreuten, leisten ehrenamtliche Betreuer weit mehr, als es ihre Pflichten als gesetzliche Betreuer verlangen. Wir können uns daher glücklich schätzen, wenn wir ehrenamtliche Betreuer gewinnen können“, so der Landrat. Er zeigt sich erfreut darüber, dass der Anteil ehrenamtlich tätiger Angehöriger und anderer ehrenamtlicher Betreuer im Vergleich zum vergangenen Jahr gehalten werden konnte, was nicht immer der Fall war.

 

Berufsbetreuer kommen dann zum Einsatz, wenn zum einen kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Betreuung so schwierig ist, dass professionelle Kräfte eingesetzt werden müssen. Dies ist regelmäßig bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen oder bei vorhandener Gewaltbereitschaft der Fall.

 

Zum Stichtag 31.12.2009 wurden 2.174 (2009:1927) Betreuungen von Angehörigen, 181 (2009:192) von ehrenamtlich tätigen Bürgern, 86 (2009:91) von Mitarbeitern der Betreuungsvereine und 945 (2009:855) von Berufsbetreuern geführt. Die Betreuungsstelle selbst war zum Stichtag 31.12.2010 für drei Personen als Betreuerin eingesetzt (31.12.2009:5).

 

Landrat Krebs erinnert bei der Vorstellung der Zahlen auch an den Arbeitskreis Betreuung, der schon seit 1992 besteht und in dem Vertreter aller Institutionen, die mit dem Betreuungsrecht befasst sind, zusammen kommen.

„Der Austausch unter allen Beteiligten hat sich in all den Jahren bewährt. Regelmäßige Gespräche mit Richtern und Rechtspflegern der Vormundschaftsgerichte, den Verfahrenspfleger, Mitarbeitern der Betreuungsvereine, der Heime, der Betreuungsstelle und Vertretern der Berufsbetreuer hilft, die Qualität der Betreuung hoch zu halten“, so Krebs.

Der Betreuungsstelle kommen ein Reihe weiterer Aufgabe zu: So ist es mit Hilfe der beiden im Hochtaunuskreis ansässigen Betreuungsvereine, dem „Verein zur Betreuung Volljähriger“ und dem „Betreuungsverein der Lebenshilfe“ auch 2010 gelungen, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Jeder neu eingesetzte Betreuer wurde von der Betreuungsstelle persönlich zu einem Einführungskurs eingeladen und über die Fortbildungsmöglichkeiten informiert.

Auch das Interesse der Bevölkerung an den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und damit in Verbindung, Patientenverfügung, war 2010 ungebrochen. Insgesamt wurden 206 Anfragen bearbeitet.


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