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Jahresbericht der Betreuungsstelle 2008: Zahl gesetzlich betreuter Menschen weiter steigend


30.04.2009 14:23

Hochtaunuskreis. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln und Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können und nicht über eine Versorgungsvollmacht verfügen, bekommen einen gesetzlichen Betreuer an die Seite gestellt. Aufgabe der Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises ist es dabei Vormundschaftsgerichte bei der Benennung von geeigneten Betreuern zu unterstützen und die Bevölkerung mit Beratungen und Vorträgen über das Betreuungsrecht und die Möglichkeit der Vorsorge durch Vollmachten zu informieren. Dieser Tage legte die Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises ihren Jahresbericht 2008 vor.

 

Zum Ende des Jahres 2008 standen 2872 Personen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 133 gestiegen. Von den 2872 Betreuten sind 1101 männlich und 1771 weiblich. 693 Verfahren wurden im Jahr 2008 neu begonnen.

"Die Zahl der Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, ist seit 2006 steigend. Trotz der immer häufiger genutzten Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, trägt der wachsende Anteil von alten Menschen in der Bevölkerung und die zunehmende Zahl von Ein-Personen-Haushalten dazu bei, dass sich die Zahl der Betreuungsverfahren auf diesem Niveau einpendelt. Wir sind dafür gerüstet", bilanziert Erster Kreisbeigeordneter Dr. Müsse.

Über die Hälfte der Betreuungen finden sich in der Gruppe der über 78jährigen.

 

Eine Voraussetzung zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Oft leiden Menschen unter mehreren Erkrankungen oder Behinderungen, die sie daran hindern, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Die Demenzerkrankungen, zu denen das "Hirnorganische Psychosyndrom", die "senile Demenz" oder die "Alzheimer Erkrankung" gehören, machen in der Statistik mit 944 Personen, 33 % aus.

In der Gruppe der "körperlich bedingten und geistigen Behinderungen" finden sich sowohl Patienten mit angeborenen Behinderungen als auch Menschen, deren Behinderungen im Laufe des Lebens aufgetreten sind, zum Beispiel als Folgen eines Schlaganfalles, einer Multiplen Sklerose oder eines Unfalles. Mit 1390 bzw. 48 % ist ihr Anteil relativ hoch.

Betreuungen, die lediglich auf Grund einer körperlichen Behinderung eingerichtet werden, ohne dass Beeinträchtigungen der geistigen oder seelischen Leistungsfähigkeit vorliegen, sind eher die Ausnahme.

420 Menschen stehen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung, weil sie wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen selbst zu treffen oder ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies macht 15 % der Betreuten im Kreisgebiet aus.

Die kleinste Gruppe bilden die Personen, die aufgrund einer Suchterkrankung unter Betreuung gestellt wurden. Hier sind es 118 bzw. 4 %.

 

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es kaum Veränderungen im Bezug auf die prozentuale Verteilung der Krankheitsbilder. Der Anteil der psychischen Erkrankungen hat um ein Prozent zugenommen, die Suchtkrankheiten haben ein Prozent verloren.

 

Die Benennung von geeigneten Betreuern ist eine der wichtigsten Aufgaben der Betreuungsstelle. An die Betreuer werden von vielen Seiten die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt. In der Regel kommen die Betreuer aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Meistens sind es nahe Verwandte oder auch Nachbarn und andere Bekannte. Anliegen der Betreuungsstelle ist es immer, Personen aus dem sozialen Umfeld zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung zu motivieren. Sie kennen die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen am Besten. Auch nach dem Gesetz haben ehrenamtliche Betreuer Vorrang vor Berufsbetreuern oder Vereins- und Behördenbetreuern.

"Die Erfahrung zeigt, dass ehrenamtliche Betreuer durch ihr soziales Engagement und der oft sehr persönlichen Beziehung zu ihren Betreuten weit mehr leisten, als es ihre Pflichten als gesetzliche Betreuer verlangen", berichtet Sozialdezernent Dr. Müsse.

Zusammengefasst machen ehrenamtlich tätige Angehörige und andere ehrenamtliche Betreuer 71 % aus.

 

Berufsbetreuer kommen dann zum Einsatz, wenn zum einen kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Betreuung so schwierig ist, dass professionelle Kräfte eingesetzt werden müssen. Dies ist regelmäßig bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen oder bei vorhandener Gewaltbereitschaft der Fall.

 

Zum Stichtag 31.12.2008 wurden 1864 Betreuungen von Angehörigen, 198 von ehrenamtlich tätigen Bürgern, 75 von Mitarbeitern der Betreuungsvereine und 734 von Berufsbetreuern geführt. Die Betreuungsstelle selbst war zum Stichtag 31.12.2008 für eine Person als Betreuerin eingesetzt.

In den letzten Jahren ist der Anteil der Angehörigen, die die gesetzliche Betreuung übernehmen, stetig gesunken. Waren es im Jahr 2006 noch 68 %, so sank der Anteil 2007 bereits auf 65 % und im letzten Jahr auf 64 %. Parallel stieg der Anteil der beruflich geführten Betreuungen.

"In Zukunft müssen wir das Augenmerk auf die Gruppe der Angehörigen lenken um zu verhindern, dass diese immer weniger bereit sind, Betreuungen zu übernehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die im Betreuungsrecht geforderte persönliche Betreuung immer weniger praktiziert werden kann", so Dr. Müsse.

 

Er verweist auch auf den Arbeitskreis Betreuung, der schon seit 1992 besteht und in dem Vertreter aller Institutionen, die mit dem Betreuungsrecht befasst sind, zusammen kommen.

"Wir haben die Bedeutung des Austauschs unter allen Beteiligten schon früh erkannt. Das regelmäßige Gespräch mit Richtern und Rechtspflegern der Vormundschaftsgerichte, den Verfahrenspfleger, Mitarbeitern der Betreuungsvereine, der Heime, der Betreuungsstelle und Vertretern der Berufsbetreuer trägt entscheidend zur Qualitätssicherung der Betreuung bei", so der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.

 


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