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| 16.08.2010 16:14 |
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Hochtaunuskreis. Inhaber von Oldtimerfahrzeugen mit H-Kennzeichen können ab sofort einen Antrag bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde stellen, die Kennzeichen ohne Euro-Feld und in alter Schriftform (DIN 1451) im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung am Fahrzeug zu führen. "Bislang war das nur im Bundesland Bremen möglich, nun gilt die Regelung auch in Hessen. Somit kann ein authentisches Erscheinungsbild bei Oldtimern auch im Hinblick auf das Kennzeichen erhalten bleiben", berichtet Landrat Ulrich Krebs. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, gilt diese Regelung unabhängig davon, ob es um ein neu auszugebendes Kennzeichen oder ein bereits zugeteiltes Kennzeichen handelt. Nicht von der Ausnahme betroffen sind allerdings die ebenfalls auf dem Kennzeichen angebrachten, derzeit gültigen Bundeslandsiegel. Auch dürfen wegen Verwechselungsgefahr die Buchstaben I, O und Q von der Zulassungsbehörde nicht zugeteilt werden. Bei Auslandsfahrten müssen die Halter von Oldtimern den noch altbekannten separat anzubringenden D-Aufkleber verwenden. Die Fahrzeug-Zulassungsbehörde des Hochtaunuskreises weist zudem darauf hin, dass die Kennzeichenpräger im Umfeld der Zulassungsstellen in Bad Homburg und Usingen in der Regel nicht mehr im Besitz der alten Kennzeichenprägesätze sind. Über gängige Suchmaschinen im Internet können jedoch Prägestellen gefunden werden. Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung belaufen sich auf 100 Euro.
Weitere Informationen über die Antragsstellung erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Fahrzeug-Zulassungsbehörde (Haus 3 im 1. Stock) im Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg, Telefon 06172 999-0 und über die Homepage des Kreises unter www.hochtaunuskreis.de unter dem Stichwort "Zuteilung". |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe