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Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde: Vorsicht beim Fahrzeugverkauf!


09.08.2010 13:53

Hochtaunuskreis. Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde des Hochtaunuskreises mahnt die Bürgerinnen und Bürger zur Vorsicht bei Fahrzeugverkäufen. Im Kreisgebiet häufen sich die Fälle in denen die Käufer der Pflicht zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges nicht nachkommen. Die Zulassungsbehörde rät deshalb allen Bürgerinnen und Bürgern ihr Fahrzeug vor einem Verkauf außer Betrieb setzen zu lassen.

 

Vermehrt erwerben Käufer Fahrzeuge unter falschem Namen und Scheinadressen. Oftmals werden fadenscheinige Ausreden angeben, wenn die Verkäufer nach deren Ausweisen fragen. Besonders häufig treten solche Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit geringem Wert bis 2.500 Euro auf.

Auch wenn die Verkäufer in vielen Fällen froh sind ihr Fahrzeug veräußert zu haben, kann ein solcher Verkauf unangenehme Folgen nach sich ziehen. Um Zahlungen, wie die weiterhin anfallende Kfz-Steuer, die Versicherung oder für eingehende Strafzettel, müssen sich die Verkäufer im schlimmsten Fall weiterhin kümmern. Viele Verkäufer vertrauen auf die in Kaufverträgen enthaltene Vereinbarung, "Die/Der Käufer/in verpflichtet sich zur Um- oder Abmeldung innerhalb von drei Tagen". Aber auch diese nutzt nichts, wenn die Käufer sich nicht daran halten.

Probleme kann es auch bei Fahrzeugverkäufen ins Ausland geben. Melden die Käufer das Fahrzeugs im Ausland an, bekommt die hiesige Zulassungsbehörde von der ausländischen Zulassungsbehörde in der Regel keine oder erst nach Monaten eine Meldung. Dann steht der Verkäufer in der Pflicht die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen, was oftmals sehr schwierig, zeitaufwendig und ggf. mit hohen Kosten verbunden ist.

Verkäufer, die ihr Fahrzeug ins Ausland mitnehmen und dort zulassen wollen, sollten sich beim dortigen Deutschen Konsulat oder der Deutschen Botschaft informieren, ob und wie sie ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen können.

 

Für die von der Zulassungsbehörde empfohlene Abmeldung vor dem Verkauf eines Fahrzeuges werden folgende Unterlagen benötigt:

·  Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis und

·  Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und

·  das/die Kennzeichenschild/er.

Die Gebühr für die vorübergehende Stilllegung beträgt derzeit 5,90 Euro.

 

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Fahrzeug-Zulassungsbehörde (Haus 3, 1. Stock) im Landratsamt in Bad Homburg, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg, Telefon 06172 999-0 und über die Homepage des Kreises, www.hochtaunuskreis.de, unter dem Suchbegriff "Außerbetriebsetzung" und "Abmeldung".