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| 07.02.2011 14:25 |
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Hochtaunuskreis. Der Kreistag des Hochtaunuskreises hat mit seinem heutigen Beschluss den Weg für die Neubauten der Hochtaunus-Kliniken an den Standorten Bad Homburg v.d. Höhe und Usingen endgültig frei gemacht. So wird der Kreis für den Bau der Kliniken Ausfallbürgschaften übernehmen. Zugleich hat der Kreistag festgelegt, dass der Neubau der Hochtaunus-Kliniken gGmbH im Public-Private-Partnership (PPP)-Modell umgesetzt wird. Dieses Modell ist gegenüber der konventionellen Bauweise wirtschaftlicher. „Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt. Ein Projekt, das lange geplant wurde, steht kurz vor der Umsetzung. Mit den Neubauten schaffen wir die notwendige moderne Hülle für unser medizinisches Angebot. Dieses medizinische Angebot haben wir mit neuen Chefärzten und erweiterten Abteilungen gerade in den letzten zwei Jahren attraktiv gestaltet. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Hochtaunuskreis ist heute ein guter Tag“, freut sich Landrat Ulrich Krebs. Der Landrat betont dabei besonders die Bedeutung für das Usinger Land: „Das ist das klare Signal, dass das Krankenhaus in Usingen weiter Bestand hat. Damit werden auch die Stimmen widerlegt, die Verunsicherung in der Bevölkerung schüren, weil sie den Fortbestand der Klinik immer wieder in Frage stellen.“
Auf rund 196,1 Millionen Euro belaufen sich die Baukosten der beiden Krankenhäuser nach dem PPP-Modell. In konventioneller Bauweise wären es rund 218,1 Millionen Euro gewesen. 70 Millionen Euro der Gesamtbaukosten übernimmt das Land Hessen aus Fördermitteln. Die Fördermittelzusage wurde bereits im März 2008 unterzeichnet und im Juni 2010 noch einmal erneuert.
In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die neben den Baukosten auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von 25 Jahren betrachtet und eine Risikobewertung mit einschließt, zeigte sich, dass das Gesamtprojekt mit dem PPP-Modell 210,9 Millionen günstiger ist als in konventioneller Beschaffungsweise. Nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wäre für die konventionelle Beschaffung über den Gesamtzeitraum von 25 Jahren 734,2 Millionen Euro einzuplanen, im PPP-Modell dagegen 532,2 Millionen Euro.
Um das Projekt nun umsetzen zu können, gewährt der Hochtaunuskreis den finanzierenden Banken eine Ausfallbürgschaft für den eigentlichen Krankenhausbereich in Höhe von insgesamt maximal 193,5 Millionen Euro für 30 Jahre. Für das ebenfalls vorgesehene ambulante Zentrum, die Privatklinik und Teile des Medizinischen Versorgungszentrums ist eine Ausfallbürgschaft in Höhe von insgesamt maximal 18 Millionen Euro für zehn Jahre vorgesehen. „Der Kreistag kann heute nur den Maximalbetrag der Bürgschaft bestimmen. Die endgültige Höhe steht am 23. Februar fest, dem Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet wird“, erläutert Krebs. Die Höhe der Bürgschaft ergibt sich aus den Baukosten abzüglich der 70 Millionen Fördermittel, der Finanzierung der Baukosten und einem Puffer um bis zum Vertragsabschluss am 23. Februar mögliche anfallende Schwankungen des Zinssatzes abzufangen. Die Bürgschaften sind notwendig, da sie zum einen die Finanzierbarkeit des Projektes grundsätzlich sicherstellen. Zum anderen sind sie die Grundlage, um wirtschaftlich günstige kommunalkreditähnlichen Konditionen zu erhalten.
Der Aufsichtsrat der Kliniken hatte bereits am Freitag beschlossen, dass die Firma Yolande Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG den Auftrag zum Bau der Kliniken im Public-Private-Partnership erhält. Bis zum Vertragsabschluss am 23. Februar werden die letzten redaktionellen Anpassungen der Verträge vorgenommen, finden die abschließenden Abstimmungen mit dem Hessischen Sozialministerium statt und wird der Tag des Vertragsabschlusses mit dem PPP Partner vorbereitet. |
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