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Maßnahmenpaket zur Sicherheit im Feldberggebiet beschlossen


14.04.2010 11:39

Hochtaunuskreis. Die Teilnehmer* des von Landrat Ulrich Krebs moderierten Runden Tisches zur Verkehrssicherheit im Feldberggebiet haben ein Maßnahmenpaket beschlossen. Eine Sperrung des Feldberggebietes für Motorräder ist dabei nicht vorgesehen. "Die Runde verständigte sich vielmehr auf ein Maßnahmenpaket, mit dem die Unfälle von Motorradfahrern im Taunus reduziert und die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer gemindert werden können", berichtet Krebs.

 

Die Beteiligten einigten sich nach intensiven, teilweise kontroversen Gesprächen und Ortsbesichtigungen auf ein gemeinsames Konzept für eine Geschwindigkeitsbeschilderung der einzelnen Streckenabschnitte.

 

Folgende Tempolimits werden künftig für die Strecken zwischen Oberursel, Schmitten und Glashütten im Einzelnen gelten:

  • L 3004, Hohemark bis Sandplacken: An der im Streckenabschnitt befindlichen 180 Grad Kurve, der sog. "Applauskurve", bleiben die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach wie vor auf 70 km/h und 50 km/h. Ab dieser Kurve / der "Applauskurve" bis zum Sandplacken werden zwei 80 km/h-Schilder installiert. Am Sandplacken (Bereich Ampelanlage und Kreuzung) wird das Tempo auf 70 km/h reduziert. In der entgegengesetzten Richtung wird die gleiche Beschilderung erfolgen.
  • L 3004, Schmitten bis Sandplacken: Neben der vorhandenen Beschilderung, die bestehen bleibt, wird die restliche Strecke auf 80 km/h festgesetzt. Vor dem Sandplacken wird das wegen der Ampelanlage bestehende Tempolimit von 70 km/h wegen des kurvigen Streckenverlaufs auf 60 km/h reduziert.
  • L 3024, Sandplacken bis Sprungbrett: Der Streckenabschnitt vom Sandplacken bis hinter dem Abzweig zum Tillmannsweg (Wander-weg) wird mit 60 km/h beschildert, da die Abzweigung zur L 3276 (Siegfriedstraße nach Oberreifenberg) ein Unfallpunkt darstellt. Ab dem Tillmannsweg bis kurz vor den Parkplätzen "Teufelsquartier" wird die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h festgesetzt. Von dort bis zum Sprungbrett / Gr. Feldberg erfolgt eine Geschwindigkeitsfestsetzung auf 60 km/h.
  • L 3024, Sprungbrett bis Rotes Kreuz: In beide Fahrtrichtungen werden Schilder mit der Höchstgeschwindigkeit 80 km/h angebracht. Am Parkplatz "Windeck" werden zusätzliche Parkplatzbeschilderungen installiert.
  • L 3276 Oberreifenberg bis L 3024 vor Sandplacken: Im Bereich der Parkplätze wird ein Tempolimit auf 80 km/h festgesetzt.
  • L 3025 Rotes Kreuz bis B 8 "Eselsheck": Im Bereich des Roten Kreuzes aus Richtung B 8 kommend wird das Tempolimit ab dem ersten Parkplatz "Glaskopf" auf 80 km/h und am Ende des Parkplatzes am Gasthaus auf 60 km/h festgesetzt. Aus Richtung Schmitten wird zunächst ein 80 km/h-Schild angebracht. Vor dem Einmündungsbereich "Rotes Kreuz" erfolgt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h. Vor und nach dem dann folgenden Parkplatz wird das Tempo auf 80 km/h festgesetzt.
  • L 3025 Rotes Kreuz bis Niederreifenberg: Ab Rotes Kreuzes wird das Tempolimit auf 80 km/h festgesetzt, das vor der großen Rechtskurve (Unfallpunkt) und in Höhe der Parkplätze auf 60 km/h reduziert wird.
  • L 3025 Schmitten - Niederreifenberg: Durchgehend Geschwindig-keitsreduzierung auf 80 km/h und Vorwegweiser auf die Parkplätze. Vor der Ausfahrt des Parkplatzes / Waldweges "Oberes Weiltal" wird das Verkehrszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" angebracht.
  • L 3023 Oberems bis Kittelhütte: Ab Ortsausgang Oberems bis Kittelhütte wird das Tempolimit auf 60 km/h - auch in Gegenrichtung - festgesetzt. Im Bereich des Knotens Kittelhütte, aus Seelenberg kommend, Reduzierung auf 80 km/h und dann 60 km/h bis Oberems.

Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsbeschilderungen werden weiterhin verstärkte Geschwindigkeitskontrollen von Polizei und Ordnungsämter (Oberursel, Schmitten und Glashütten) durchgeführt. Diese Maßnahme hat sich schon im letzten Jahr als sehr erfolgreich und effektiv herausgestellt.

 

Hinweis zur Zuständigkeit:

Die "Kanonenstraße" ist eine Landesstraße (L 3004). Der Streckenabschnitt zwischen Hohemark und Sandplacken ist Oberurseler Gemarkung. Hier liegt die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit beim Bürgermeister der Stadt Oberursel. Der Streckenabschnitt zwischen dem Sandplacken und Schmitten befindet sich in der Gemarkung Schmitten. Die verkehrsbehördliche Zuständigkeit liegt hier beim Bürgermeister der Gemeinde Schmitten. Bei jeder Anordnung für diese Strecke müssen der Baulastträger (in diesem Fall das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt) und die Polizei gehört werden.

 

 

* Teilnehmer der Gespräche: Landrat Ulrich Krebs, Kreisbeigeordneter Uwe Kraft, Bürgermeister Axel Bangert (Weilrod), Bürgermeister Marcus Kinkel (Schmitten), Erster Stadtrat Dieter Rosentreter (Oberursel), Gerhard Budecker (Leiter der Polizeidirektion Hochtaunus), Peter Schubert (Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Hochtaunus), Thomas Dietrich (stellv. Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Hochtaunus), Jochen Kilian (Leiter der Straßenmeisterei Usingen), Dr. Bernhard Külzer (Teamleiter Verkehr und Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt)


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