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Motorradfahrer haben die Wahl zwischen kleinen und großen Kennzeichen


08.04.2011 12:14

Hochtaunuskreis. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt ab sofort in Kraft, was sich viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Beginn der neuen Motorradsaison gewünscht haben: Bei der Zulassung von Motorrädern gibt es ab sofort die Wahlmöglichkeit zwischen den bisherigen großen und dem neuen verkleinerten Motorradkennzeichen. Dies bleibt zwar in der Höhe von 200 mm gleich, hat aber nur noch eine Breite von 180mm bis 220 mm.

Bei den verkleinerten Kennzeichen ist es zudem nun problemlos möglich alle vierstelligen Erkennungsnummern zuzuteilen, da die Kennzeichenkombination bei den verkleinerten Kennzeichen in der sogenannten verkleinerten Mittelschrift geprägt werden.

Dies eröffnet gerade Wunschkennzeichenliebhabern ganz neue Möglichkeiten.

Ohne Probleme kann zudem das bisherige „große“ Kennzeichen gegen ein neues, verkleinertes Kennzeichen getauscht werden. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 4,10 Euro. Zusätzlich sind rund 15,00 Euro für die Prägung des verkleinerten Kennzeichens einzukalkulieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) muss beim Tausch vorgelegt werden.

Für den Fall, dass ein Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer gegen ein verkleinertes Kennzeichenschild umtauschen möchte, muss jedoch zwingend unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Kraftfahrzeugbrief und -schein) die Zuteilung einer neuen vierstelligen Erkennungsnummer erfolgen. Dies verteuert den Umtausch um zusätzlich rund 27,00 Euro, bei Ausstellung neuer Zulassungsdokumente um rund 35,00 Euro.

Weitere Informationen über die neuen Motorradkennzeichen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Fahrzeug-Zulassungsbehörde im Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, Telefon 06172 999-0.


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