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Nachweisheft für Belehrungen zum Infektionsschutz


26.02.2009 14:18

Hochtaunuskreis. Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit im Betrieb eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen und muss dokumentiert werden. Um das Prozedere zu erleichtern stellt das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises ab März hierfür ein Nachweisheft aus. Damit hat das Sammeln der Einzelbelege ein Ende. Dieses Nachweisheft dokumentiert die Erst- und Folgebelehrungen und enthält darüber hinaus die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Informationen.

 

Das Nachweisheft wird künftig an alle Personen ausgegeben, die erstmals eine Belehrung erhalten. Personen, die schon länger im Geschäft sind und bisher jährlich die Einzelnachweise gesammelt haben, können diese nun ebenfalls das Nachweisheft nachfragen und die bereits vorhandenen Einzelnachweise eintragen lassen.
Der Arbeitgeber hat das Nachweisheft des Gesundheitsamtes und die Aufzeichnung über die Belehrung aufzubewahren und auf Verlangen der Lebensmittelkontrollbehörde und anderer zuständiger Behörden zur Einsicht vorzulegen.

 

Die Belehrung findet jeden Dienstag um 8.00 Uhr und um 13.00 Uhr statt. Termine können über den BürgerInfoService des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-0 vereinbart werden.


Mitzubringen sind ein gültiger Identitätsnachweis und eine Krankenversicherungskarte. Bei der Belehrung fallen Kosten in Höhe von 25,- Euro für die gesiegelte Bescheinigung und 13,- Euro für deren Zweitschrift an.

 

Weitere Auskünfte zum Nachweisheft und der Infektionsprävention erteilt der Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-5841 (Volker Gath) oder unter der Mailadresse volker.gath@hochtaunuskreis.de.