Nachweisheft für Belehrungen zum Infektionsschutz
| 26.02.2009 14:18 |
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Hochtaunuskreis. Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit im Betrieb eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen und muss dokumentiert werden. Um das Prozedere zu erleichtern stellt das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises ab März hierfür ein Nachweisheft aus. Damit hat das Sammeln der Einzelbelege ein Ende. Dieses Nachweisheft dokumentiert die Erst- und Folgebelehrungen und enthält darüber hinaus die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Informationen.
Das Nachweisheft wird künftig an alle Personen ausgegeben, die erstmals eine Belehrung erhalten. Personen, die schon länger im Geschäft sind und bisher jährlich die Einzelnachweise gesammelt haben, können diese nun ebenfalls das Nachweisheft nachfragen und die bereits vorhandenen Einzelnachweise eintragen lassen.
Die Belehrung findet jeden Dienstag um 8.00 Uhr und um 13.00 Uhr statt. Termine können über den BürgerInfoService des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-0 vereinbart werden.
Weitere Auskünfte zum Nachweisheft und der Infektionsprävention erteilt der Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-5841 (Volker Gath) oder unter der Mailadresse volker.gath@hochtaunuskreis.de. |






