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| 18.01.2011 14:24 |
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Hochtaunuskreis. Durch Änderungen der Verwaltungskostenordnung für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gibt es seit Mitte Januar neue Regelungen im Gewerberecht. Für die Prüfung von Erklärungen von Kapitalanlagevermittlern, Bauträgern und wirtschaftlichen Baubetreuern (§ 34c Gewerbeordnung) wird nun eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Dies gilt sowohl für Prüfungsberichte, als auch für Negativerklärungen. Weitere Informationen erteilt der Fachbereich Gewerbe- und Ordnungsrecht des Hochtaunuskreises unter der Telefonnummer 06172 999-4811. |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe