Neue Gesetzeslage zur Mittagsversorgung an Schulen
| 16.03.2011 10:35 |
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Hochtaunuskreis. Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches sind nun im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes die Unterstützungsleistungen zur Mittagsverpflegung von Schulkindern geregelt. Dies berichtete erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse in der Sitzung des Kreisausschuss des Hochtaunuskreises. „Schulkinder und auch Kinder in Kindertagesstätten haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Mittagessenversorgung“, informiert Dr. Müsse.
Darüberhinaus erweitert sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen auf Kinder aus einkommensschwachen Familien, die keine Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen. Als einkommensschwach gelten Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten. Bisher konnten diese Familien Mittel aus dem Härtefond des Landes Hessen, verwaltet durch die Karl-Kübel-Stiftung, erhalten. Dieser Härtefonds wird als Übergangsphase bis zum 30. Juni 2011 fortgeführt. „Um eine schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung zu gewährleisten, bereiten sich bereits die zuständigen Fachbereiche im Hochtaunuskreis auf die Neuregelungen vor“, schildert Dr. Müsse die derzeitigen Arbeiten der Kreisverwaltung. |






