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| 06.09.2010 14:17 |
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Hochtaunuskreis. Die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Hochtaunuskreises wird nachgefragt, das zeigen auch die Zahlen des jüngst vorgelegten Jahresberichts 2009. 284 "Neufälle" weist die Statistik aus (2008: 282). Rund 80 Fälle resultierten dabei aus der Kurzarbeit infolge der Wirtschaftskrise. "Die Notwendigkeit unserer Arbeit zeigt sich vor allem auch in Krisenzeiten", bemerkt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse bei der Vorstellung des Berichts, "Bürgerinnen und Bürgern in finanziellen Nöten gezielt zu helfen, damit sie wieder unabhängig von staatlicher Hilfe leben können, das ist die Aufgabe der Schuldnerberatung. Diese Aufgabe bleibt enorm wichtig." Seit Eröffnung der Beratungsstelle im Mai 1988 bis zum 31. Dezember 2009 sind 3.681 Akten angelegt wurden, 947 sind mit ins neue Jahr genommen worden. Mit den 284 neuen wurden 2009 insgesamt 1.159 Fälle (2008:1114) bearbeitet. Unter den 284 Neufällen sind 157 Männer, 127 Frauen (2008: M: 143, F: 139). Den größten Anteil machen die 30 bis 49 jährigen aus.
Bei den insgesamt 1.159 Betroffenen handelt es sich in rund 570 Fällen um hochverschuldete Personen mit mehr als 25.000 Euro Verbindlichkeiten und mehr als fünf - teilweise über 100 - verschiedenen Gläubigern. Von den 248 erfassten Neufällen haben 100 (2008: 101) der Verschuldeten Schulden zwischen 20.000 und 75.000 Euro, elf (2008 :10) haben Schulden bis zu 100.000 Euro, 44 (ebenso 2008: 32) gar mehr als 100.000 Euro Verbindlichkeiten.
Um die wirtschaftliche Situation der Betroffenen zu stabilisieren, sei eine kontinuierliche Hilfestellung durch die Beratungsstelle, verbunden mit einer entsprechenden Aktenführung über einen längeren Zeitraum notwendig. 212 Fälle konnten 2009 abgeschlossen werden (2008: 229).
Wie in den vergangenen Jahren, zeigt auch der aktuelle Bericht, dass gerade die mittlere Einkommensschichten zunehmend von Überschuldung betroffen sind. "Auffallend war die mit rund 80 Fällen große Anzahl, in denen Kurzarbeit zur Zahlungsunfähigkeit führte", berichtet Dr. Müsse. Beschränkte sich die Kurzarbeit auf unter 3 Monate, fanden sich in der Regel tragfähige Lösungen mit den Gläubigern. Bei Fällen, in denen die Kurzarbeit länger andauerte, war häufig eine Stabilisierung und Entschuldung nur durch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu erreichen. Bedauerlicherweise konnte in mehreren Fällen die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum nicht stabilisiert werden. Festzustellen bleibe, dass sich die Betroffenen mittlerer Einkommensschichten häufig erst in letzter Minute an die Beratungsstelle wenden. "Daher ist es auch unsere Aufgabe, vor der Gefahr einer Überschuldung zu warnen und immer wieder auf die Arbeit der Schuldnerberatung hinzuweisen", so Dr. Müsse.
Lohn - und Kontopfändungen in Folge stets verfeinerter Vollstreckungssysteme professioneller Inkassobüros und Auskunfteien, seien meistens die Auslöser der akuten Krise. Mit der Überschuldung gingen dann oftmals familiäre Probleme einher. "Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Hochtaunuskreises legt hierauf ein besonderes Augenmerk und führt eingehende Verhandlungen und Gespräche mit Gläubigern, Arbeitgebern und Psychologen, um den Betroffenen umfassend zu helfen", berichtet der Erste Kreisbeigeordnete. Die Sicherung des Arbeitsplatzes sei dabei immer das wichtigste Ziel. So arbeite die Schuldner- und Insolvenzberatung darauf hin, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gegenüber dem Arbeitgeber als Drittschuldner zu verhindern. Dr. Müsse wies noch einmal deutlich daraufhin, wie wichtig es ist, dass auch Arbeitgeber ihre von Überschuldung betroffenen Mitarbeiter auf die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Hochtaunuskreises aufmerksam machen.
Die Schuldnerberatungsstelle ist seit April 1999 eine anerkannte - geeignete - Stelle zur Durchführung außergerichtlicher Vergleichsversuche, auch Verbraucherinsolvenzen genannt. 2009 wurden 164 Verfahren nach der Insolvenzordnung in Angriff genommen (2008: 143). Seit dem 1. Januar 1999 - dem Tag des Inkrafttretens der neuen Insolvenzordnung - wurden 2.458 Neufälle angenommen, von denen 1.260 Fälle für eine Schuldenregulierung nach dem Verbraucherinsolvenzrechts in Frage kamen. In 796 Fällen seit 1999 wurden Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ausgestellt (2009: 109).
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Zahl überschuldeter arbeitsloser Ratsuchenden weitestgehend gleich geblieben ist, 2009 waren es 139 (2008: 131). |
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