Schuldner- und Insolvenzberatung: Entschuldung von Arbeitnehmern im Blickpunkt
| 27.11.2008 15:45 |
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Hochtaunuskreis. "Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts des Hochtaunuskreises, das darauf zielt, Menschen in finanziellen Nöten gezielt zu helfen, damit sie wieder unabhängig von staatlicher Hilfe leben können", leitet Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse die Vorstellung des Jahresberichts 2007 der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ein. Der Bericht wird in der kommenden Woche im Jugend- und Sozialausschuss beraten wird.
So weist der Bericht aus, dass seit Eröffnung der Beratungsstelle im Mai 1988 bis zum 31. Dezember 2007 3115 Akten angelegt wurden, 820 sind mit ins neue Jahr genommen worden. 243 "Neufälle" weist die Statistik für 2007 aus (2006: 239, 2005: 228). "Die Tendenz ist weiterhin steigend", bilanziert Müsse. "Der vorliegende Bericht zeigt, dass eine intensive Hilfeleistung durch unsere Schuldnerberatung nach wie vor unabdingbar ist", so der Sozialdezernent. In rund 450 Fällen handelt es sich um hochverschuldete Betroffene mit mehr als 25.000 Euro Verbindlichkeiten und mehr als 5 - teilweise über 100 - verschiedenen Gläubigern. 88 (2006: 100) der noch betreuten Kunden der Schuldnerberatung haben Schulden zwischen 20.000 und 75.000 Euro, 8 (2006 :6) Klienten haben Schulden bis zu 100.000 Euro, 32 (ebenso 2006) gar mehr als 100.000 Euro Verbindlichkeiten.
Die kontinuierliche Hilfestellung durch die Beratungsstelle, verbunden mit einer entsprechenden Aktenführung über einen längeren Zeitraum, sei für die Betroffenen notwendig um eine Stabilisierung ihrer ökonomischen Situation zu erreichen, erläutert Müsse. 170 Fälle konnten 2007 abgeschlossen werden (2006:169).
Nach wie vor bleibe der Zusammenhang von Überschuldung und familiären Problemen festzustellen. "In der Mehrzahl der Fälle bedingen sich Verschuldung und familiären Krisensituation. Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Hochtaunuskreises widmet diesem Bereich weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit, führt eingehende Verhandlungen und Gespräche mit Gläubigern, Arbeitgebern und Psychologen um den Betroffenen umfassend zu helfen", gibt der Erste Kreisbeigeordnete zur Kenntnis.
Der Bericht belegt zudem, dass gerade so genannte mittlere Einkommensschichten in wachsendem Maße von Überschuldung betroffen sind. Diese Betroffenen warten häufig bis zur letzten Minute, bevor sie sich an die Beratungsstelle wenden. Auslöser der akuten Krise seien immer häufiger Lohn - und Kontopfändungen in Folge stets verfeinerter Vollstreckungssysteme professioneller Inkassobüros und Auskunfteien. Ein Schwerpunkt der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle liegt auf der Sicherung des Arbeitsplatzes der Betroffenen. Dies geschieht z.B. durch die Verhinderung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gegenüber dem Arbeitgeber als Drittschuldner, da Lohnpfändungen als Kündigungsgrund vom Bundesgerichtshof in einigen Arbeitsbereichen anerkannt sind und sich die Arbeitsplatzsituation des Betroffenen erfahrungsgemäß verschlechtert. "Ich appelliere auch an die Arbeitgeber von Überschuldung betroffene Angestellte an die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zu verweisen", so Müsse.
Die Schuldnerberatungsstelle ist seit April 1999 eine anerkannte - geeignete - Stelle zur Durchführung außergerichtlicher Vergleichsversuche, auch Verbraucherinsolvenzen genannt. 2007 wurden 146 Verfahren nach der Insolvenzordnung in Angriff genommen (2006:139). Seit dem 1. Januar 1999 - dem Tag des Inkrafttretens der neuen Insolvenzordnung - wurden 1892 Neufälle angenommen, von welchen 934 Fälle für eine Schuldenregulierung unter Inanspruchnahme des Verbraucherinsolvenzrechts in Frage kamen. In 591 Fällen seit 1999 wurden Bescheinigungen über das Scheitern der außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ausgestellt (107 in 2007). Durch einige Änderungen im Insolvenzrecht zum 1. Juli 2007 begleitet die Beratungsstelle Insolvenzschuldner derzeit verstärkt als Bevollmächtigte im gerichtlichen Verfahren.
Im Berichtszeitraum war die starke Zunahme von Strom- und Gasschulden besonders gravierend. Der Beratungsstelle gelang es in mehreren Fällen von Strom- und Gassperren, eine Übernahme der Rückstände durch das Amt oder durch eigene Kraft und ein Wiedereinrichten der Versorgung zu erreichen. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich jedoch, dass der Verhandlungsspielraum der Energieversorger kleiner und der zeitliche Druck auf die Schuldner größer wird. In Einzelfällen konnte nur durch die Androhung gerichtlicher Schritte, eine Aufrechterhaltung der Energieversorgung erreicht werden.
Der Bericht hält darüber hinaus fest, dass die Zahl überschuldeter Arbeitsloser leicht zurückgegangen ist (2007:119, 2006:147).
"Ziel der Beratung ist die Befähigung zum eigenständigen, verantwortungsbewussten Wirtschaften mit den jeweils gegebenen Mitteln. Wichtig ist zudem, vor der Gefahr einer Überschuldung zu warnen und zu bewahren", fasst Müsse die wichtige Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zusammen.
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