Schule und Hochtaunuskreis beantragen Aufnahmebeschränkung für die Adolf-Reichwein-Schule
| 04.09.2009 10:49 |
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Hochtaunuskreis. "Die Adolf-Reichwein-Schule gehört zu den beliebtesten weiterführenden Schulen im Hochtaunuskreis. Die Anmeldezahlen sprechen hier eine deutliche Sprache", zollt Landrat Ulrich Krebs der integrierten Gesamtschule in Neu-Anspach Anerkennung mit Blick auf 249 neue Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5, die wiederum 9 neue 5. Klassen mit sich bringen.
"Bei aller Freude über diese durch Zahlen belegte Würdigung unserer pädagogischen Arbeit und des Engagements des Kollegiums hat dieser andauernde große Zuspruch auch seine Schattenseiten", weist Schulleiterin Kristina Huttenlocher auf Grenzen des pädagogisch und verwaltungstechnisch Vertretbaren hin.
Diese Sorge hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung auf Initiative des Landrats aufgegriffen und beschlossen, beim Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis eine Aufnahmebeschränkung zu beantragen. Damit soll ab dem Schuljahr 2010/2011 die Aufnahmekapazität der Adolf-Reichwein-Schule in der Eingangsstufe auf maximal 8 Klassen festgelegt wird.
"Durch diese Festlegung kann sichergestellt werden, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 insgesamt wie im jetzt begonnenen Schuljahr wieder 50 Klassen gebildet werden. Hinzu kommen die Jahrgangsstufen 11 bis 13, für die wir insgesamt wieder von rund 240 Schülerinnen und Schülern ausgehen", erläutert Krebs und fügt die Entscheidungsgründe hinzu: "Wir sind uns mit der Schulleitung einig, dass dies ein unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoller Rahmen ist. Hinzu kommt, dass wir einen noch höheren Raumbedarf auch im Hinblick auf anstehende Baumaßnahmen vermeiden wollen."
Es sei geplant, die verschiedenen Gebäude der Adolf-Reichwein-Schule zu ersetzen bzw. grundlegend zu sanieren. Nach Fertigstellung der neuen 3-Feld-Sporthalle Ende 2010 sollen zunächst die alte Einfeld-Halle und sukzessive die Klassenraumgebäude durch Neubauten ersetzt werden. Auch die Sanierung der bestehenden 3-Feld-Halle und des Hauptgebäudes stehe an.
Bevor das Staatliche Schulamt die Festsetzung trifft, wird die Schule angehört. Hierbei müssen sowohl die Schulleitung als auch die Schulkonferenz Stellungnahmen abgeben. Auch der Kreiselternbeirat ist vom Staatlichen Schulamt anzuhören, bevor das Staatliche Schulamt dem Antrag des Hochtaunuskreises entsprechen kann. |






