Zivilcourage wird ausgezeichnet: Landrat Krebs ruft zu Vorschlägen auf
| 25.08.2010 14:07 |
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Hochtaunuskreis. Zum zweiten Mal nach 2008 schreibt der Hochtaunuskreis den Preis für Zivilcourage aus. "Wir wollen damit deutlich machen, dass es wichtig ist, sich für andere einzusetzen und für sie gerade in schwierigen und gefährlichen Situationen für sie einzutreten", erläutert Landrat Ulrich Krebs den Hintergrund des Preises. Mit dem markanten Logo, das ein Auge, das hinsieht, ein Ohr, das hinhört und einen Mund, der zum Sprechen bereit ist, zeigt, macht der Hochtaunuskreis in den kommenden Wochen auf den Preis aufmerksam.
Plakate und Flyer hängen ab dieser Woche in den Schulen des Hochtaunuskreises, den Rathäuser und vielen anderen Institutionen, wie Polizeistationen, Beratungsstellen, Rettungsorganisationen.
Landrat Krebs ermuntert die Bürgerinnen und Bürger des Hochtaunuskreises, Personen für den Preis vorzuschlagen: "Nennen Sie uns Personen, die Zivilcourage gezeigt haben, damit ihr wichtiges Wirken öffentlich gemacht werden kann. Zivilcourage soll an Ansehen gewinnen."
Vorgeschlagen werden können Personen, die beherzt dazu beitragen, dass gefährliche Auseinandersetzungen, insbesondere bei gewaltsamer Aggression, verhindert werden. Zivilcourage zeige zudem, wer sich aktiv gegen sexuelle Übergriffe in Wort oder Tat in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz einsetze. Ebenso seien Personen couragiert, die bei Angriffen, die von Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus motiviert sind, für die Opfer eintreten und ihnen beistehen. Wer außerhalb jeder professionellen Verpflichtung Leben rette, zeige ebenfalls Zivilcourage. "All diese Personen setzen sich uneigennützig mit ihrem Handeln für die elementaren Werte des Grundgesetzes ein", fasst Krebs die beispielhaft genannten Situationen zusammen.
Bis zum 30. September 2010 können die Vorschläge eingereicht werden. Ansprechpartner für den Preis für Zivilcourage ist das Büro der Kreisorgane des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel. 06172 999-9400 oder bdk@hochtaunuskreis.de
Vorschlagsberechtigt sind Personen, Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Institutionen des Hochtaunuskreises.
Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben oder ihre Leistung muss sich auf das Kreisgebiet beziehen.
Eine Jury, die mit dem Vorsitzenden, Landrat Ulrich Krebs, zwei weiteren Vertretern des Kreisausschusses, der Kreistagsvorsitzenden, Madeleine Funke, jeweils einem Vertreter der Fraktionen im Kreistag, Vertretern der Polizei, Feuerwehr und des Weißen Rings besetzt ist, wird über die Preisvergabe entscheiden.
Die Preisträger erhalten eine Urkunde, die in einer Feierstunde verliehen wird. |






