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Zuschüsse für behindertengerechte Umbauten


25.10.2011 11:56

Hochtaunuskreis. Der Hochtaunuskreis unterstüzt das Programm des Landes Hessen, durch das finanzielle Hilfe für einen behindertengerechten Umbau gewährt werden kann. Die Zuschüsse zielen darauf ab, bauliche Hindernisse zu beseitigen, die immer wieder eine Hürde für behinderte Menschen darstellen. „Wir möchten auf dieses Förderprogramm und die Beantragung der Fördermittel 2012 aufmerksam machen. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Möglichkeiten geschaffen werden, um das tägliche Leben behinderter Menschen zu vereinfachen“, erklärt Kreisbeigeordneter Uwe Kraft.

Die Anträge sollten dem Kreis bis 1. Dezember vorliegen.

 

Aus Fördermitteln dieses Programmes werden zum Beispiel der Einbau von Rampen oder Treppenliften bezuschusst. Auch die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder der behindertengerechte Umbau von Bädern und Toiletten sind förderfähig. Die Kosten für eine solche Baumaßnahme müssen über 1.000 Euro liegen, dürfen aber die Summe von 25.000 Euro nicht überschreiten. Bei der Wohnung des Behinderten kann es sich um ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung, aber auch, mit Zustimmung des Eigentümers, um eine Mietwohnung handeln. Anträge können alle Personen stellen, die berechtigt sind, Maßnahmen an dem Gebäude oder in den Räumlichkeiten durchzuführen.

 

Förderanträge und Informationen für das Jahr 2012 können beim Fachbereich Verwaltungsservice Facility Management, Bau und Umwelt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Telefonnummer 06172 999-1810 angefordert und auch abgegeben werden.


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