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Wider den tierischen Ernst

munkelnAlle, für die Bürokratie ein Unwort ist und die das Wort Verwaltung für kein Hexenwerk halten, sollten sich bei der Lektüre der folgen Links gut unterhalten fühlen. Die angeführten Vorgänge sind aus dem "realen Leben" gegriffen, also nicht erfunden.

 

Gerne nehmen wir Anregungen zur Ergänzung (je verrückter, umso besser) entgegen. Drücken Sie dafür auf den blauen Spot am rechten Rand.

 

Die Anregungen sollten aber bitte mit behördlichen Dingen, mit dem Umweltschutz im Hochtaunuskreis oder einem der Internet-Themen des Fachbereichs Umwelt im Zusammenhang stehen.

 

Viel Vergnügen!

 

Ihr Team vom Fachbereich Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

 

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Befahren von Gräben

 

Gerichtsentscheidung (OLG Karlsruhe 20.12.1974 - 10 U 115/74)

 

Ein Graben dient niemals der Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen! Die Nutzung nichtöffentlicher Waldwege erzeugt Risiken. Wenn ein KFZ dort in einen Graben gerät und Sachschaden die Folge ist, gilt, was wie v. g. zum Graben ausgeführt wurde. Zudem vermeidet Vorsichtnahme Schäden.

 

Hier gibt es mehr Informationen zum havariefreien Betreten der Natur  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Lusthansa

 

Gerichtsentscheidungen (OLG Frankfurt/M. 17.12.1981 - 6 U 49/81 & LG Wiesbaden 6.8.1981 - 2 O 150/81)

 

Ein Aufkleber mit zwei mit einem Kreis umgebenen eng übereinanderfliegenden Lufthansa-Kranichen in den Farben des Lufthansa Logos stieß auf den Ärger der mit derlei Humor überschütteten Fluggesellschaft. Bei den Gerichten in Wiesbaden und Frankfurt hatten entsprechene Klagen gegen den graphischen Übeltäter aber keinerlei Erfolg. Ein Gericht meinte vielmehr, für jene, die bei den Vögeln entgegen allem biologischen Usus Sex vermuteten, gelte "Den Reinen ist alles rein" (Titus, 1, 15). Bewusst gewordene Assoziationen könnten nicht den Ruf desjenigen schädigen, auf den sie sich beziehen (also der Lufthansa), sondern allenfalls auf den Phantasierenden selbst zurückfallen.

 

Zur biologischen Abwegigkeit solcher Phantasien siehe detaillierte Ausführungen zum

 

♦ Kranich 

 

 

 

 

 

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Stellplätze und Landesverteidigung

 

Gerichtsentscheidung (VGH Kassel 09.09.1985 - 3 TG 1640/85)

 

Stellplätze für private Kraftfahrzeuge von Soldaten dienen weder unmittelbar noch überhaupt der Landesverteidigung im Sinne der eng auszulegenden Hessischen Bauordnung. Die Errichtung von Stellplätzen für die privaten Kraftfahrzeuge der Soldaten dienen ebensowenig der Landesverteidigung wie etwa die Stellplätze eines Gerichts der Hebung der Rechtsfindung.

 

Hintergrund der Sache ist auch, daß man sich seit 1981, weil viele Leute in der Eingriffsregelung geflissentlich das Wort "insbesondere" überlesen hatten, bis zu diesem Urteil oft heftig stritt, ob denn diese Regelung auch im Innenbereich gelte oder nicht.  Inzwischen gilt sie, bundesgesetzlich geregelt, tatsächlich im Innenbereich kaum noch.

 

 

 

 

 

 

 

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Laubfall

 

Gerichtsentscheidung (OLG Frankfurt vom 14.7.1987 - 14 U 124/86)  

 

Als Teil des menschlichen Lebens muß Laubfall im Herbst regelmäßig hingenommen werden. Oder: Der Laubfall ist als Teil des Herbstes Teil des menschlichen Lebens (LG Karlsruhe - MDR 1984, 401). Denn am Rande einer dörflichen Ortslage ist mit vermehrten Einwirkungen der Natur zu rechnen.

 

 

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Pilzesuchen I

 

Sachstandsbericht, Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Amt für Umwelt und Naturschutz, Kommerzielles Pilzesammeln, Ausschuss BPVU v. 01.4.1992 TOP 3 (2), Bad Homburg 1992

 

Zu verhindern ist nur das illegale kommerzielle Pilzesammeln, nicht aber das kommerzielle Pilzesammeln generell. Die entsprechenden rechtlichen Regularien sind nur begrenzt in die Praxis übertragbar.

 

Hintergrund war das (erfolgreiche) Ansinnen der FDP-Kreistagsfraktion, am Beispiel des kommerziellen Sammelns von Pilzen exemplarisch aufzuzeigen bzw. aufzeigen zu lassen, welche teilweise haarsträubenden Bürokratismen ausgelöst werden können, wenn bestimmte rechtliche Bestimmungen mit wohlfeilem Klang an den Realitäten der Praxis gemessen werden.

 

Aber wenn es auch in Sachen Pilzesuchen hierzulande halbwegs unbürokratisch zugeht, so gibt es anderorts umso genauere

 

Bestimmungen zum Pilzesuchen.- im Tessin (CH) z.B.  - anders als in dem

   Bericht des Umweltamtes mit 500g angenommen -  bis 3kg pro Person.

 

 

 

 

 

 

 

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Plakat am Baum

 

Kostenbescheid über 12,80 DM (Kreisausschuss des Hochtaunuskreises - UNB 04.2.1996)  

 

Ein Fassenachtsplakat (Ankündigung einer Pfarrfassenachtsveranstaltung) wurde vom Verfasser des besagten Bescheides beim Vorüberfahren mit dem Bus an einem Baum entdeckt. Das Plakat wurde am nächsten Tag beseitigt und die Beseitigungskosten wurden der Pfarrgemeinde, deren Pfarrer die Sache im übrigen überhaupt nicht komisch fand, als Auslagen in Rechnung gestellt. Das an einer Stelle zu lesende und seinerzeit von höherer Stelle hinterfragte Wort "Umweltferkel" ist dem Reim auf "Merkel" (Angela Merkel war damals Umweltministerin in Bonn, Margarethe Nimsch Umweltministerin in Wiesbaden) gezollt.

 

Wichtig ist hier zu wissen, daß zu der Zeit die Eingriffsregelung auch im besiedelten Bereich gegolten hat. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall (aktuell §18 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vögel als Nagetiere

 

Warnschild - Fütterungsverbot für Vögel (N.N 16.5.2008)  

 

Das Verbotsschild wurde vom Verfasser in einer der vielen Grünanlagen einer bekannten Großstadt entdeckt. Die Verwaltung (oder gar Bürokraten) dieser  - absichtlich ungenannten -  Stadt hat es fertiggebracht, zumindest formulierungsmäßg nahezulegen, Vögel gehörten zu den Nagetieren. Nur gut, daß Vögel meistens und Menschen zmindest vereinzelt nicht lesen können.

 

Klarheitshalber sei hier festgestellt, daß Vögel zoologisch we folgt einzuordnen sind: Überstamm: Neumünder (Deuterostomia)
Stamm: Chordatiere (Chordata)
Unterstamm: Wirbeltiere (Vertebrata)
Überklasse: Kiefermäuler (Gnathostomata)
Reihe: Landwirbeltiere (Tetrapoda)
Klasse: Vögel

 

 

 

 

 

 

 

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Fahrradteilverschrottung

 

DB Online Ticket - Gebrauchsanweisung für Hänge-Fahrradhalterung im IC (DB AG 8.2009)  

 

Die DB AG gibt seit dem 01.8.2008 auch Online-Fahrradkarten aus. Das war eine längst überfällige, aber nun umso begrüßenswerte Maßnahme. Darüber hinaus enthalten diese Fahrradkarten (das DIN A4 Format nutzend) eine Gebrauchsanleitung für die Hänge-Fahrradhalterung im IC.

 

Die Autoren der DB fahren dabei allerdings wohl vor allem Fahrräder ohne Schutzblech samt daran angebrachtem Rücklicht. Denn beides würde bei einem normalen Fahrrad (Bild), wenn man sich an folgende Gebrauchsanweisung hielte und das Fahrrad senkracht am Boden stünde, geschrottet.

 

(Link - s.o. - Seite 2 vorletzter Punkt) "Das Einhängen der Fahrräder in die senkrechten Halterungen ist leichter, wenn Sie folgenden Tipp beachten: Zunächst einmal sollte sich kein Gepäck mehr am Fahrrad befinden. Stellen Sie Ihren Fuß hinter das Hinterrad und ziehen Sie Ihr Fahrrad am Lenker hoch bis es senkrecht steht (das Hinterrad bleibt noch am Boden). Dann heben Sie das Fahrrad senkrecht am Sattelrohr hoch und hängen es in die Halterung ein."

 

 

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Freud'sche Fehlleistung?

 

Dienstweg - undurchlässig? (01.9.2008) 

 

Bürokratie ist etwas, was man tunlichst vermeiden soll. Manchmal ist allerdings vor allem der stellenweise berüchtigte Dienstweg unvermeidlich, zumal manchmal sogar vorgeschrieben. Umso skurriler ist es, wenn Behörden höchstselbst (zumindest beim ersten Hinsehen....) per Schild die Durchgängigkeit des Dienstweges ausschließen.

 

Schilder wie das abgebildete (nicht aus dem Hochtaunuskreis) findet man öfter an Treppen, die an Brückenenden zu den überquerten Strassen, Gewässern, Schienen (....) herunterführen. Weiterdenkende Zeitgenossen schreiben statt "Dienstweg" besser "Diensttreppe".

 

 

 

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Knut überall!

 

Eisbären* - wie groß sie grundsätzlich sind (22.6.2009)

 

 

"Eisbären haben in Wirklichkeit nicht die Größe von Grönland und China zusammen."

 

 

 

...aus einem Schreiben des Bundesumweltministeriums v. 22.6.2009 (Leitung der Zentralabteilung Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes - öffentlich zugängliche Fundsache, nicht an den Hochtaunuskreis, sondern an den Deutschen Bundestag gerichtet)

 

 

 

 

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CO2  killt Bäume!*

 

"Doch rund um Karabasch sowie in velen weiteren Teilen Rußlands sind Bäume aufgrund der hohen CO2-Belastung längst eingegangen"

 

...aus einem Artikel der Zeitschrift "WELT DER WUNDER" (WDW) 12/2009 S.21.

 

Doch die Devise des Blattes "entdecken, staunen, wissen" führt in Sachen Staunen noch viel weiter und insbesondere in der Redaktion offensichtlich unbekannte chemische Gefilde.

 

CO2  besteht nach allgemeiner Kenntnis und auch lt. Text in WDW aus einem Atom Kohlenstoff (C) und zwei Atomen Sauerstoff (O). Doch der Herr gilt nichts m eigenen Hause. Den eigenen Worten offenbar kein Vertrauen schenkend, hat sich die Redaktion von WDW vielmehr für folgende Formel (unübersehbar abgebildet auf S.14) abseits so mancher geläufigen Wertigkeiten wie folgt entschieden:

 

Da viele der geneigten Leser so einen Unfug, also auch, daß CO2 Stickstoff (N) enthalten könnte,  mangels ausreichender Chemie-Grundkentnisse glauben, ist die Sache eher tragikkomisch als lustig.

 

 

 

 

 

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Brütende Fledermäuse!

 

Fledermäuse in Köln (Stand 27.3.2010)

 

 

"Lesen Sie, was Sie tun können, um die Fledermäuse zu schützen und informieren Sie Sich über ihr Brutverhalten und ihre Nahrungsgewohnheiten."

 

 

 

...aus der Homepage von http://www.colognebats.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto 1 Tilman Kluge 2001

Abb. 1 Tilman Kluge 2009

*) aus urheberrechtlichen

      hier kein Link angegeben

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Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax Email
60.00 Team Fachbereich Umwelt
Annussek, Christian 5-405 06172-999-6002 --- E-Mail
Kluge, Tilman
Fachbereichsleiter
5-403 06172-999-6000 --- E-Mail
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Selzer, Dr. Dieter 5-401 06172-999-6004 --- E-Mail

 
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