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Zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe kann eine Zulage zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichen. Über die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit sollen
gefördert werden.
Anträge können von landwirtschaftlichen Unternehmen gestellt werden. Sie müssen in den ausgewiesenen Gebieten eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens drei ha nutzen und eine Mindestauszahlung von 300,00 Euro erreichen.
Förderfähige Kulturgruppen in benachteiligten Gebieten in Hessen sind zum Beispiel Acker- und Grünland.
Nicht förderfähig im Sinne der Ausgleichszulage sind unter Anderem
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Licht, Susanne | 5-453 | 06172-999-6123 | 06172-999-9833 | |
| Wildermuth-Engel, Andrea | 5-447 | 06172-999-6121 | 06172-999-9833 |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe