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Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (Förderprogramm AGZ)

Heuballen  Getreideernte bei weilrod

 

Zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe kann eine Zulage zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichen. Über die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit sollen

  • der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlchen Raum gewährleistet
  • der ländliche Lebensraum erhalten sowie
  • nachteilige Bewirtschaftungsformen, die insbesondere dem Umweltschutz Rechnung tragen

gefördert werden.

 

Anträge können von landwirtschaftlichen Unternehmen gestellt werden. Sie müssen in den ausgewiesenen Gebieten eine landwirtschaftliche Fläche von mindestens drei ha nutzen und eine Mindestauszahlung von 300,00 Euro erreichen.

 

Förderfähige Kulturgruppen in benachteiligten Gebieten in Hessen sind zum Beispiel Acker- und Grünland.

 

Nicht förderfähig im Sinne der Ausgleichszulage sind unter Anderem

  • Weizen und Mais
  • Intensivkulturen
  • Dauerkulturen
  • Stillgelegte oder nicht mehr der Erzeugung dienende Flächen.  

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wir beraten Sie gerne.

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