Erholung im Winterwald
Erholung im Winterwald ist traditionell ein besonderer Genuß für Menschen. Und unsere Gesellschaft wird immer mehr zur Freizeitgesellschaft. Das Gesundheits- und Bewegungsbedürfnis breiter Bevölkerungskreise nimmt stetig zu und im Taunus wird es zeitweise auch schon ´mal eng.
Das bringt stellenweise nicht nur die menschlichen Nutzer untereinander in Bedrängnis, sondern auch das Wild. Dabei ist der Winter für das Wild deutlich mehr Verdruß als Genuß. Dem könnte man sicher durch Sperrungen des Waldes zur Sicherung der Wildruhe entgegentreten, um wenigen unverfrorenen Zeitgenossen das Handwerk zu legen.
Aber was sind Paragraphen und Bürokratie gegenüber menschlicher Vernunft und Einfühlungsvermögen? Denn wozu haben Menschen sonst und auch im Wald, und sei es dort noch so kalt, ihren Verstand? Und der sollte dahin führen, daß jeder begreift, daß störende Aktivitäten des Menschen im Rahmen einer Interessenabwägung den Ansprüchen des Wildes gegenüber zu stellen sind. Dann, wenn beispielsweise Freizeit- oder andere Aktivitäten ein zu sehr störendes Maß erreichen, drohen spezifische, von der betroffenen Tierart und Art der Störung abhängige Schutz-Maßnahmen.
Solche Maßnahmen werden z.B durch Biken im Tiefschnee abseits der Wege provoziert. Das ist nicht nur der Provokation wegen verantwortungslos. Und gleiches gilt für jene, die für derlei Betätigungen werben oder sie verherrlichen.
Der Schutz des Schalenwildes und des übrigem Wildes im Wald muß von alleine und ohne Bürokratie funktionieren. Das Überleben dieser Tiere vor allem in der harten Jahreszeit muß von allgemeinem Interesse sein.
Ausreichend große Gebiete abseits der Wege bieten den Wildtieren Rückzugs- sowie Einstandsmöglichkeiten mit geeignetem, aber im Winter äußerst knappem Äsungsangebot und Deckung. Menschliche Aktivitäten abseits der Wege, sei es Wandern, seien es Skitouren, Schneeschuhwandern, Freeriden oder andere Erholungsformen, sind insbesondere im Winter klassische störende Aktivitäten.
Die Wildtiere leben im Winter von ihren Reserven. Sie müssen haushälterisch mit ihnen umgehen, da das vorhandene Nahrungsangebot sonst nicht zum Überleben ausreicht. Wiederholte Flucht kann zur Schwächung der Wildtiere bis hin zum Tod durch Erschöpfung oder Erfrieren führen. Auf der Flucht durch tiefen Schnee benötigt das Schalenwild (z.B. Rothirsch und Reh) ein Vielfaches dessen an Energie, was es in anderen Jahreszeiten bräuchte, siehe Bild (Q. [1], für Details Bild anklicken).
Auch in Höhlen und anderen Behausungen ruhende Tiere können bei Störungen ihre Unterkünfte fluchtartig verlassen und verbleiben dann ungeschützt in der Kälte. Möglicherweise müssen sie sogar neue Verstecke graben, bei Frost ein kräftezehrendes Unterfangen. So st auch hier ein stark erhöhter Energieverbrauch die Folge. Insoweit muß das Wild vor Störungen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden, ohne daß der Wald dadurch aber der menschlichen Erholung entzogen werden muß.
Vermeiden Sie, seien Sie Biker, Wanderer, Reiter, Skifahrer oder jemand, der eine andere Outdoor-Sportart ausübt, bitte durch umsichtiges Verhalten aktiv
■ Gefährdungen der Artenvielfalt und Lebensräume
Die Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden Wildtiere muß erhalten bleiben,, auch dürfen die einheimischen Wildtiere nicht durch die unkontrollierte Ausbreitung anderer Tiere (streundende Hunde etc.) bedrängt werden,
■ Wildschäden
Wildtiere können Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren verursachen, wobei ein Beitrag, das auf ein tragbares Maß zu begrenzen, wobei solche Schäden gerade auch durch vertriebenes Wild verursacht werden werden können,
■ Konflikte zwischen dem Schutz der Wildtiere und anderen Interessen
Hierfür reicht es in aller Regel aus, daß man sich schlichtweg überlegt, mit welchen Handlungen man das Wild über Gebühr stören könnte und indem man auch deshalb auf den Wegen bleibt, weil das Wild daran gewöhnt ist, daß dort Menschen sind,
■ Bürokratie
und deshalb mit Ihrer eigenen Vernunft, daß andere Menschen Sie wohlmöglich vom Amtes wegen erst an die gesetzlichen Bestimmungen erinnern müssen. Darin steht geschrieben, daß z.B. im Wald Radfahren oder Reiten abseits der Wege verboten ist und wildlebende Tiere ohnehin - sei es in Wald oder der freien Flur - nicht behelligt werden dürfen, zumal sie dann, wie beschrieben, Schaden leiden würden.
Was man zudem nicht unterschätzen sollte ist der Raum, der vor allem im Wald und auf beachsenen Flächen (Grünland etc.) unter einer Schneedecke verfügbar ist (siehe Bild rechts). Dies macht es möglich, daß im Winter auch unterm Schnee ökologisch mehr Betrieb herrscht, als man vermuten könnte. Auch diese Tiere, z.B. Feldmäuse, also nicht nur das "große Wild" dürfen nicht unnötig behelligt werden, zumal deren Energiereserven schon aufgrund ihrer Körpergröße sehr gering bemessen sind.
Weiter oder zürück zum
Weiterführende Hinweise gibt auch ein
des Umweltbeirats des Deutschen Skiverbandes.
Q. [1]: Regierungsrat Kanton Nidwalden (CH), Wildruhegebiete im Kanton Nid-
walden, Vernehmlassungsbericht vom 19. Juni 2007, S.7, Bild nach G.F. Mattfeld
Fotos: Tilman Kluge, Hochtaunuskreis







