Lageübersicht

Hochtaunuskeis Covid19-Dashboard:

Übersicht der tagesaktuellen Fallzahlen für den Hochtaunuskreis, aufgeschlüsselt nach Kommunen.

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Bitte beachten Sie, dass am Wochenende keine Fallzahlen auf diesem Dashboard aktualisiert werden.
Die gesamten Fallzahlen beziehen sich auf die Datenerhebung seit dem 15.03.2020 während die grafische Ansicht seit dem 23.11.2020 aktualisiert wird.

Chronologischer Verlauf

Datum 22.06.2021
Impfdosen extra für den Hochtaunuskreis: Weiterer Sonderimpftag am Samstag, den 26. Juni 2021 im Impfzentrum für alle Bürgerinnen und Bürger

Das Land Hessen hatte dem Impfzentrum Bad Homburg kurzfristig eine Sonderzuteilung von 1.000 Impfdosen AstraZeneca zur Verfügung gestellt. Nachdem am vergangenen Montag, der erste Sonderimpftag im Impfzentrum des Hochtaunuskreises angeboten wurde, wird es nun am kommenden Samstag, den 26. Juni 2021 einen weiteren Sonderimpftag im Impfzentrum des Kreises von 10.00 Uhr bis 18 Uhr geben. Es stehen ca. 800 Impfdosen an diesem Tag als Sonderkontingent zur Verfügung. Diese setzten sich aus den übrig gebliebenen Impfdosen der Sonderimpfung von Montag und dem Kontingent von 500 weiteren Imfpdosen zusammen.
„Wir freuen uns, einen weiteren Sonderimpftag anbieten zu können und laden möglichst vielen Bürger*innen dazu ein von dem Angebot Gebrauch zu machen“: sagt Gesundheitsdezernent Thorsten Schorr.

Im Rahmen der Sonderaktion wird ausschließlich AstraZeneca verimpft, andere Impfstoffe stehen nicht zur Verfügung. Die Impfvergabe ist komplett offen gestaltet, dies bedeutet, es gibt keine fixen Termine. „Jeder Bürger, der mit AstraZeneca geimpft werden möchte, kann auch am Samstag, den 26.Juni ohne Termin vorbeikommen," sagt der Organisatorische Leiter des Impfzentrums, Christian Stein.

Der Landkreis bittet darum, dass sich nur Impfwillige vor Ort anmelden, die sich explizit mit AstraZeneca impfen lassen möchten. Auch junge Menschen sind herzlich eingeladen von dem Sonderimpfangebot Gebrauch zu machen. Die Aktion läuft parallel zur Arbeit des Impfzentrums, das an dem Tag ebenfalls wieder geöffnet haben. Dort ist aber eine Anmeldung nötig. Die entsprechende Zweitimpfung wird im September stattfinden.

Die aktuelle Aufklärung des RKI kann vorab unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile heruntergeladen werden. Dies verkürzt den Ablauf vor Ort, wenn diese gleich zur Impfung mitgebracht wird.

Bedingungen für die Teilnahme:

  1. Es werden nur Personen zugelassen, die älter als 18 Jahre sind und
  2. im Hochtaunuskreis ihren Arbeits- oder Wohnsitz haben. Für die Impfung ist der Personalausweis oder eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt zum Nachweis der Berechtigung mitzubringen.
  3. In den letzten 2 Wochen darf keine weitere Impfung stattgefunden haben.
  4. Eine Covid-19-Erkankung muss sechs Monate zurückliegen.
  5. Es darf keine Schwangerschaft oder Stillzeit vorliegen.
  6. Die Zweitimpfung wird nach derzeitigem Stand nach 12 Wochen mit dem Impfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria®) stattfinden.
Datum 14. Juni 2021
Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf stark frequentierten Wegen und Plätzen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird aufgehoben


Ab morgen, 15. Juni 2021, müssen Bürger*innen im Freien an bestimmten Orten, für die bislang per Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises eine Maskenpflicht galt, keine Maske mehr tragen. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf stark frequentierten Wegen und Plätzen in Bad Homburg, Königstein, Oberursel und Weilrod wird aufgehoben.
„Die Inzidenzwerte in unserem Landkreis weisen anhaltend ein niedriges Niveau auf, so dass wir in Absprache mit den betroffenen Kommunen diesen Schritt verantworten können“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr. Aufgrund der positiven Zahlen sei die Pflicht, im Freien eine Maske zu tragen, in vielen Situationen nicht mehr angemessen. „Wir setzen aber weiterhin auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Bürgers zu erkennen, ob ein Mund-Nasen-Schutz in einer bestimmten Situation sinnvoll ist oder nicht.“

Betroffen von dieser Regelung ist nur die durch Allgemeinverfügung für bestimmte Wege und Plätze im Kreisgebiet angeordnete Maskenpflicht im Freien. In allen anderen Bereichen, in denen laut den Vorgaben des Landes Hessen Maskenpflicht angeordnet ist, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, im Einzelhandel, in der Gastronomie und im ÖPNV (inkl. Bushaltestellen und Bahn-steige), bleibt sie unverändert bestehen.

Eine Übersicht über die Corona-Regeln, die aktuell im Hoch-taunuskreis gelten, findet sich unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln.

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