Datum: 29.01.2026

Gut für Mitarbeitende und Klima: Kreisverwaltung jetzt mit Dienstradleasing

Die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises bietet ab sofort für ihre Angestellten Dienstradleasing an. Auch dem Klimaschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung möchte die Kreisspitze mit der Einführung des Dienstradleasings Rechnung tragen. Möglich macht das Leasing der entsprechende Tarifvertrag aus dem Jahr 2020. Rund 700 Mitarbeitende können sich ab sofort individuell Ihr Wunschrad aussuchen und per Entgeltumwandlung finanzieren.

Die Einführung des Dienstradleasings ist eine der zentralen Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätskonzepts für die Kreisverwaltung. Dessen Ziel ist es, nicht nur die Umweltbilanz der Verwaltung zu verbessern, sondern auch die Attraktivität des Kreises als Arbeitgeber zu steigern.

Partner der Kreisverwaltung ist die Ride Mobility GmbH (kurz: Rad im Dienst) mit Sitz in Bochum, die unter anderem auch mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf zusammenarbeitet.

„Mit Rad im Dienst haben wir einen leistungsstarken und erfahrenen Partner gefunden, der unsere Beschäftigten einfach und komfortabel aufs Rad bringt“, so Erster Kreisbeigeordner und Mobilitätsdezernent Thorsten Schorr. Attraktive und zeitgemäße Benefits für Beschäftigte seien in Zeiten des Fachkräftemangels und aufgrund der großen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt wichtiger denn je.

Leasen können die Beschäftigten der Kreisverwaltung, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, ein Fahrrad, Pedelec oder Lastenfahrrad im Wert von maximal 7000 Euro (inklusive Zubehör). Die geleasten Räder dürfen sowohl für die Wege zur Arbeit als auch in der Freizeit genutzt werden. Ein Versicherungspaket sichert die Mitarbeitenden dabei ab und sorgt für Mobilität, auch im Schadensfall.

Beim Dienstradleasing überlässt der Hochtaunuskreis seinen Angestellten ein Fahrrad oder Pedelec mitsamt Zubehör für die Dauer eines dreijährigen Leasingzeitraums. Die Leasing- und Versicherungsraten werden hierbei im Rahmen der Entgeltumwandlung von den Bezügen der Beschäftigten einbehalten. Gegenüber einem Direktkauf können somit bis zu 40 Prozent Ersparnis erzielt werden.

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