Datum: 28.02.2022

Hochtaunuskreis bereitet sich auf Geflüchtete aus der Ukraine vor - Zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote wird geschaffen

Der brutale Angriffskrieg des russischen Machthabers Wladimir Putin gegen die Ukraine macht auch die Menschen im Hochtaunuskreis fassungslos und wütend. Landrat Ulrich Krebs überlegt mit den zuständigen Fachämtern derzeit, wie Flüchtlinge auch im Hochtaunuskreis untergebracht werden können. „Viele Menschen aus der Ukraine fliehen vor dem fürchterlichen Krieg. Wie viele das genau sein werden, lässt sich heute noch nicht abschätzen“, sagte Krebs. Man gehe zwar davon aus, dass sehr viele Ukrainer in die unmittelbaren Nachbarländer gingen, aber dass auch Flüchtlinge nach Hessen und in den Hochtaunuskreis kämen.

Darauf will sich der Hochtaunuskreis auf jeden Fall einstellen. „Für uns ist es selbstverständlich, von Krieg und Gewalt bedrohten Menschen Schutz und Hilfe zu bieten. Dazu gehören auch Familienangehörige oder Freunde von hier lebenden Menschen mit ukrainischen Wurzeln, die direkt im Landkreis eintreffen oder solche Menschen, die über staatliche Stellen in den Hochtaunuskreis kommen. Wir benötigen dafür aber auch die Unterstützung von Bund und Land, um schnell und unbürokratisch handeln zu können,“ erläutert der Landrat gemeinsam mit Sozialdezernentin Katrin Hechler.

Aktuell treffen im Landkreis erste Einzelpersonen oder kleinen Gruppen und Familien, die aufgrund familiärer Beziehungen und privater Kontakte aus der Ukraine in den Hochtaunuskreis kom-men. Abhängig von der weiteren Entwicklung sind aber auch Zuweisungen von Flüchtlingen nicht auszuschließen.

Den Landkreis haben bereits erste Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus ukrainischen Kriegsgebieten erreicht, sodass eine zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote geschaffen werden soll. Hier kann der Kreis bei seinen Vorbereitungen auf Strukturen aus der Zeit von 2015 zurückgreifen. Zusammen mit dem Diakonischen Werk Hochtaunus, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Caritasverband Hochtaunus und allen Bürgermeistern des Kreises wurde damals das Netzwerk „Hochtaunuskreis-hilft“ aufgebaut. Es bringt potenzielle ehrenamtliche Helfer mit lokalen Hilfs-Institutionen im Kreis zusammen.

Erste wichtige Informationen im Überblick:
Ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit mit einem Visum oder einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung im Landkreis aufhalten, bekommen ihre Titel unbürokratisch bei der Ausländerbehörde verlängert.

Aufgrund der derzeitigen Lage liegt für ukrainische Staatsangehörige ein Ausnahmefall im Sinne des Art. 20 Abs.2 Schengener Durchführungsabkommen vor. Dies bedeutet, dass ukrainische Staatsangehörige nach visumsfreier Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen können. Hierfür ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises zu stellen. Sollten sich ukrainische Staatsangehörige aktuell im Hochtaunuskreis aufhalten, ist eine E-Mail mit einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts an die neu eingerichtete zentrale E-Mailadresse: ukraine@hochtaunuskreis.de zu senden.

Die Erteilung des Aufenthalts löst bei vorliegender finanzieller Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Hierfür ist der Fachbereich Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen des Landkreises zuständig. Für Fragen rund um die Aufenthaltserlaubnis hat der Landkreis eine Hotline eingerichtet, die unter der Nummer: 06172/999-4994 von 9 bis 15.00 Uhrzeit erreichbar ist. Sollte die Leitung teilweise überlastet sein, kann man sich ebenfalls an die o.g. genannte E-Mailadresse wenden.

Auf der Internetseite www.innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine hat das Land Hessen Informationen für alle vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen bereitgestellt. Unter ukraine@hmdis.hessen.de sowie der Hotline 08 00/1 10 33 33 stehen Mitarbeiter des Landes Hessen ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

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