
Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, wenn Sie Schülerin oder Schüler an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule ab Klasse 10, an einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule (FOS), einer Abendschule oder einer Berufsaufbauschule sind.
Für die Bearbeitung von Studenten-BAföG sind die Studentenwerke (Stw.) der Hochschulen zuständig.
Für Antragsteller von Meister-BAföG (AFBG) mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis ist das Studentenwerk Marburg zuständig.
Links:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)