Bei uns können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz (auch für die Stadt Bad Homburg) und Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist das Kommunale Jobcenter gesondert zuständig!
Für die Bildung und Teilhabe im Kommunalen Jobcenter sind folgende Sachbearbeiter unter der Rufnummer wie folgt zuständig: Frau Herold (06172/999-8210), Frau Lauer (06172/999-8310), Herr Acar (06172/999-8410) und Frau Bepler (06172/999-8510).
Folgende Leistungen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden:
1. Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum übernommen.
2. Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita
Hier werden die Kosten für Inlandsfahrten in Höhe von maximal 300,00 Euro und für Auslandsfahrten in Höhe von maximal 450,00 Euro, z.B. für Übernachtungen sowie Fahrtkosten übernommen.
3. 154,50 Euro für das Jahr 2021 für Schulbedarf
Dieser Betrag wird gewährt, um Schulmaterial, wie z.B. Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Hefte, Bastel- und Malutensilien zu beschaffen. Die Leistung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Bei den Anspruchsberechtigen wird ein Betrag in Höhe von 103,00 Euro zu Beginn des 1. Schulhalbjahres und ein Betrag in Höhe von 51,50 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres ausgezahlt.
Hinweis: Im Personenkreis SGB II, SGB XII und AsylbLG wird diese Leistung automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden.
4. Übernahme der Kosten des Schülertickets für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II
Dieser wird gewährt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. Land Hessen, Landkreis oder Gemeinde) übernommen werden. Die Kosten für das Schülerticket werden in voller Höhe übernommen.
5. Angemessene Lernförderung
Der Schüler/ die Schülerin erhält auf Antrag Lernförderung, wenn diese notwendig ist. Die Notwendigkeit der Lernförderung ist von dem Lehrer bzw. der Lehrerin zu bescheinigen.
6. Mittagsverpflegung in Schule oder Kita
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Schule oder Kita werden die Kosten in voller Höhe übernommen.
7. Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Für soziale oder kulturelle Aktivitäten, z.B. die Teilnahme am Musikschulunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Ferienspiele, Zeltlager) werden je Person und Monat pauschal 15,00 Euro, also bis zu 180,00 Euro im Jahr übernommen.
Die unter den ersten sechs Punkten aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die unter dem letzten Punkt aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.