Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die finanzielle und verwaltungsrechtliche Abwicklung der Jugendhilfe zuständig.

Wir bearbeiten Jugendhilfeleistungen des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch.

Hier erhalten Sie Informationen zu den hessischen Nebenleistungen der Jugendhilfe und zum Kostenbeiträgen bei teil- und vollstationären Maßnahmen.

Nebenleistungen

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den hessischen Nebenleistungen.

Hessische Nebenleistungen

Kostenbeitrag der jungen Menschen

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Kostenbeitrag der jungen Menschen

Kostenbeitrag jungen Menschen

Kostenbeitrag der Eltern

Wenn Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch gewährt wird, überprüfen wir, ob die Eltern des untergebrachten jungen Menschen einen Kostenbeitrag für die teil- beziehungsweise vollstationäre Maßnahme zahlen können. Bei einer vollstationären Unterbringung ist von dem Elternteil, der das Kindergeld erhält, ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu zahlen, unabhängig von einer Heranziehung aus seinem Einkommen.
Die kostenbeitragspflichtigen Personen werden vom Hochtaunuskreis angeschrieben und aufgefordert, die für die Prüfung relevanten Auskünfte zu erteilen.
Nähere Informationen zur Kostenbeitragsheranziehung finden Sie hier:

Kostenbeitrag

Kontakte

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