Kinder haben ein Recht darauf, gesund und geborgen aufzuwachsen.
Das Jugendamt hat den Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. die Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes gehen daher allen Hinweisen nach. Im Kontakt zur betroffenen Familie versuchen sie gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Die Telefonnummer Ihrer zuständigen Fachkraft finden Sie unter dem Punkt "Zuständigkeit des SPFD"
In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes an die örtlichen Polizeidienststellen. Wenden Sie sich bitte bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben des Kindes direkt an die Polizei (Notruf: 110).
Bad Homburg Tel. 06172/1200
Oberursel Tel. 06171/62400
Usingen Tel. 06081/92080
Königstein Tel. 06174/92660
Ihre Information/Ihr Anliegen wird von dort umgehend an das Jugendamt weitergeleitet.
Fachkräfte und Mitarbeiter von Insitutionen (wie bspw. Erzieher, Sozialpädagogen, Jugendpfleger, Allgemeinmediziner, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen, etc.) welche Unterstützung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährung benötigen können sich bei Insoweit erfahrenen Fachkräften (IseF) nach §§8a und 8b des SGB VIII beraten lassen. Bei Anhaltspunkten auf eine akute Gefahr bitte direkt an den SPFD oder die Polizei (vgl. oben) wenden.