Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen gemäß § SGB XI in Verbindung mit SGB IX - Allgemein
Anspruchsberechtigt sind Menschen im Hochtaunuskreis, die körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Die Menschen mit Behinderung stehen denen von einer Behinderung bedrohten Menschen grundsätzlich gleich.
Die Eingliederungshilfe umfasst Beratung und Information für behinderte Menschen, Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach 53 Abs. 3 SGB XII ist es eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Sie hat das Ziel dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Informationen, Auskünfte, Beratung und Anträge hierzu erhalten Sie bei den Sachbearbeitern/-Innen der Eingliederungshilfe. Für Rückfragen können Sie gerne an die Sachbearbeiter/-Innen von unserem Fachbereich eine E-Mail an folgernde E-Mail Anschrift senden: