Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Hilfebedürftig sind die Personen, bei denen aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit eine Heimaufnahme unumgänglich ist, oder wenn die Aufrechterhaltung der körperlichen Pflege anderweitig nicht gewährleistet werden kann.
Reicht das eigene Einkommen, Vermögen und die durch die Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen nicht aus, die Kosten des Heimaufenthaltes zu decken, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Einzelfallhilfe Unterstützung zu erhalten. Hierzu ist ein entsprechender Antrag vor Heimaufnahme einzureichen.
Was ist mitzubringen:
• Antrag kann angefordert werden
• Einkommens- und Vermögensnachweise
• Gutachten über die Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit der Heimunterbringung
Wenn die Kosten der Unterbringung in einer Einrichtung anteilig oder ganz aus Sozialhilfemitteln getragen werden, erhalten die Heimbewohner einen monatlichen Barbetrag zur freien Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf einmalige Beihilfen für Bekleidung zu beantragen.