Wenn Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) gewährt wird, überprüfen wir, ob der junge Mensch selbst, Ehegatten und Lebenspartner des jungen Menschen und die Eltern einen Kostenbeitrag zahlen können. Die kostenbeitragspflichtigen Personen werden vom Hochtaunuskreis angeschrieben und aufgefordert, die für die Prüfung relevanten Auskünfte zu erteilen. Nach der aktuellen Rechtslage ist die Kostenbeitragsprüfung jährlich vorzunehmen. Eine etwaige gerichtliche Klärung findet immer vor dem Verwaltungsgericht statt. Der Zivilrechtsweg (Amtsgericht) ist ausgeschlossen.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es uns untersagt, Bürger in kostenbeitragsrechtlichen Fragen zu beraten. Sie können sich jedoch an die Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte oder an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin wenden. Rechtsanwälte finden Sie z.B. über die Rechtsanwaltskammern.
Nähere Informationen zur Kostenbeitragsheranziehung (z.B. Gesetze und die Heranziehungsrichtlinie) finden Sie hier:
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