Unterhalt bei Heimpflege
Unterhalt bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Unterhalt nach SGB II und SGB XII
Ein Unterhaltsanspruch kann gegenüber Eltern, Kindern, getrennt lebenden Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, getrennt lebenden Lebenspartnern oder dem betreuenden Elternteil des nicht-ehelichen Kindes (§ 1615l BGB) bestehen.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es uns untersagt, Bürger in unterhaltsrechtlichen Fragen zu beraten. Sie können sich jedoch an die Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte oder an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin wenden. Rechtsanwälte finden Sie z.B. über die Rechtsanwaltskammern.