Der Hochtaunuskreis macht Unterhaltsansprüche unter anderem für die Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) sowie die Empfänger von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) geltend.
Die Unterhaltspflichtigen werden angeschrieben und aufgefordert, Auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Anhand dieser Auskünfte wird ermittelt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Die entsprechenden Auskunftsbögen finden Sie über den oben stehenden Link zum Download im PDF-Format.
Hinweis: Wir überprüfen nur Unterhaltsansprüche unserer Leistungs- bzw. Hilfeempfänger.
Bezieht Ihr unterhaltsberechtigtes Kind keine Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder dem SGB XII, wenden Sie sich bitte an die Beistandschaft der Stadt Bad Homburg, sofern Sie in Bad Homburg wohnen, oder an die Beistandschaft des Hochtaunuskreises. Die entsprechenden Links finden Sie unten.
Links:
Düsseldorfer Tabelle und unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte in Deutschland
Düsseldorfer Tabelle und unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLGs
Beistandschaften
Beistandschaft der Stadt Bad Homburg
Beistandschaft des Hochtaunuskreises