Für alleinerziehende Elternteile mit Kindern bis zu 17 Jahren gewähren wir Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Diese Unterhaltsvorschussleistungen sind, wie der Name schon sagt, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück zu zahlen. Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen (anhand eines Ermittlungsbogens) überprüft und festgestellt, ob und ggf. in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Bei mehreren minderjährigen Kindern sind diese gleichermaßen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass laufender Kindesunterhalt vor anderen Verpflichtungen Vorrang hat.
Beachten Sie: Für Kinder, die in BAD HOMBURG leben, hat die Stadt Bad Homburg eine eigene Unterhaltvorschusskasse mit eigener Rückholung.
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