Öffentliche Versammlung: anmelden

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Hinweis

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