Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
- ambulant
- als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen
Hinweis: Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:
- körperlich nicht begründbare Psychosen
- seelische Störungen als Folge von
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Anfallsleiden oder
- von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Suchtkrankheiten
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
Regionale Ergänzung:
- Jugendamt - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Alle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration