Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.

Es gibt sie in folgenden Formen:

  • ambulant
  • als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen

Hinweis: Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:

  • körperlich nicht begründbare Psychosen
  • seelische Störungen als Folge von
    • Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
    • Anfallsleiden oder
    • von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Suchtkrankheiten
  • Neurosen
  • Persönlichkeitsstörungen

Regionale Ergänzung:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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