Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Hinweis

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle sowie alle verfügbaren Informationen angezeigt werden können.

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