Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.


Regionale Ergänzung:

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

Urheber

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Weitere Informationen

Hinweis

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