Abgeschlossenheitsbescheinigung

Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Bildung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum oder Teileigentum für Teile eines Gebäudes ermöglicht. Zur Eintragung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum oder Teileigentum in das Grundbuch ist die durch die Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständiger Antrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag muss schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.

Alle Unterlagen sind mindestens 2-fach vorzulegen. Dies ist keine abschließende Auflistung, Nachforderungen im Einzelfall sind ausdrücklich vorbehalten:

  • Formloser Antrag mit Angabe von: Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer und Grundbuchblattnummer
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Markierung des Objekts
  • Eigentumsnachweis (z.B. aktueller Grundbuchauszug)
  • Bestandspläne aller Geschosse mit farblicher Markierung der einzelnen, in sich abgeschlossenen Einheiten mit zusätzlicher Markierung aller Räume mit der Nummer, der jeweiligen (Wohn-) Einheit
  • Ansichten aller Gebäude
  • Querschnitte

Zuständigkeit

Den zuständigen Ansprechpartner für Ihre Kommune entnehmen Sie bitte der Übersicht Ansprechpartner

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