Rücktausch

Hat man nach Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland seinen deutschen Führerschein dort abgegeben und einen ausländischen erhalten, so kann man bei Rückkehr nach Deutschland diesen wieder zurücktauschen.

Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein im Ausland getauscht haben, weil Sie nicht nur vorübergehend dort Ihren Wohnsitz gegründet hatten, haben Sie bei der Rückkehr nach Deutschland die Möglichkeit, diesen wieder zurückzutauschen.

Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis
  • Originalführerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, die den deutschen Führerschein ausgestellt hat, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden war und Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.

Gebühren:

28,60 €
bei Ausstellung eines neuen Führerscheins, weil noch kein befristeter Kartenführerschein vorhanden war oder dieser nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt
9,40 €
falls bereits ein befristeter Kartenführerschein vorhanden war und der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt (Wiederaushändigung)

Informationen:

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem ausländischen Führerschein aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nur für 6 Monate ab Wiedereinreise in Deutschland fahrberechtigt sind!


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