Dienstfahrererlaubnisse

Ein Dienstführerschein (zum Beispiel von Polizei oder Bundeswehr) kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung immer vorgelegt werden:
Ein aktuelles biometrisches Passfoto

Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Aufenthaltstitel oder gültiger Personalausweis

Den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis

Falls Sie schon eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen und diese nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde (entfällt bei Besitz eines deutschen Kartenführerscheins).

Zusätzlich erforderlich für die Klassen C1, C, D1 und D (auch mit E), wenn gleichzeitig mit Antragstellung die Gültigkeit verlängert werden soll:

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Führerschein-Verordnung (FeV)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Führerschein-Verordnung (FeV)

Zusätzlich erforderlich für die Klassen D1 und D (auch mit E), wenn gleichzeitig mit Antragstellung die Gültigkeit verlängert werden soll:

  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Nr. 2 Führerschein-Verordnung (FeV) bei Personen ab dem 50. Lebensjahr
  • Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)

Gebühren: 43,90 - 44,70 €


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