Begleitetes Fahren mit 17

Bereits mit 17 Jahren darf man den Pkw-Führerschein erwerben, wenn man ausschließlich mit Begleitung fährt
Der Grundgedanke des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch auch weniger Unfälle, da gerade Fahranfänger/innen ein überdurchschnittliches Unfallrisiko haben.

BF17 gilt nur für die Klassen B und BE!!

Der Antrag wird zusätzlich zum „normalen“ Ersterteilungsantrag gestellt.

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit den vollständigen Antragsunterlagen erforderlich.

Was benötigt man zur Antragstellung (Ersterteilungsantrag)?

  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs

Zusätzlich für das „BF 17“:
Benennung von mind. einer Begleitperson, die damit auch einverstanden ist, auf einem extra Beiblatt mit Kopien des Führerscheins und des Ausweises
Zustimmung beider Eltern oder des/der allein Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modell und zu den gewünschten Begleitern

Anforderungen an eine Begleitperson:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister

Gebühren:
Ersterteilungsantrag: 44,70 €

Zusatzantrag BF 17: 8,70 €

Kosten pro Begleiter: 8,40 €

In Sonderfällen sind Abweichungen der Gebühren möglich.

Informationen:
Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren, auf der auch alle genehmigten Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Bescheinigung gilt bis höchstens 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit dieser Bescheinigung dann auch ohne Begleitpersonen ein Fahrzeug führen.

Der „reguläre“ Führerschein kann mit Erreichen des 18. Lebensjahres bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage der Prüfungsbescheinigung und des Ausweises abgeholt werden. 

Widerruf der Genehmigung in folgenden Fällen:
Fahren ohne eingetragenen Begleiter

Falls der Begleiter den eigenen Führerschein nicht vorweisen kann oder unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Drogen) bzw. Alkohol steht (0,5 Promille-Grenze), handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.




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