Gastronomie:
Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. sowie der DEHOGA Bundesverband haben die wichtigsten Informationen für betroffene Gastgeber auf den entsprechenden Internetseiten zusammengestellt, die eine erste Hilfestellung bieten können. Die dort bereitgestellten Merkblätter werden stetig aktualisiert und der dynamischen Lage angepasst.
DEHOGA HESSEN & DEHOGA BUNDESVERBAND
Auf den Internetseiten finden Sie unter anderem grundlegende Informationen zur Corona Pandemie, aber auch Informationen zu Kurzarbeit, allgemeinen Arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, dem Außer-Haus-Geschäft etc.
Ihre Ansprechpartner für Unternehmerinnen und Unternehmer des Gastgewerbes in Hessen erreichen Sie auch per Mail unter:
oder
Aktuelle Bestimmungen
Die aktuell gültigen Bestimmungen für Betriebe werden über die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Städte und Landkreise erlassen. Alle Informationen für den Hochtaunuskreis finden Sie hier: https://www.hochtaunuskreis.de/News-cat-1146.html
Über den Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden steht die Verordnung des Landes Hessen, die durch die Allgemeinverfügungen konkretisiert wird. Diese Verordnung ist vor allem für alles, was über die Allgemeinverfügungen nicht geregelt wird, zu beachten.
Die aktuelle Verordnung des Landes Hessen finden Sie hier
Diese Regeln gelten ab dem 2. November 2020 und werden zunächst bis zum 10.1.2021 verlängert.
GASTRONOMIE:
- Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.
- Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sind zulässig.
BEHERBERGUNG:
- Hotels dürfen keine Touristen mehr beherbergen (nur notwendige Übernachtungen zu ausdrücklich nicht touristischen Zwecken, z.B. Handwerker, Ingenieure)
- Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 27. Dezember 2020 sind Übernachtungen zum Zwecke von Familienbesuchen zulässig.
- Diese Regelung gilt nicht für Silvester
Corona-Hilfen der Bundesregierung
Alle Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung gibt es hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Überbrückungshilfe II
Ab sofort können Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (September bis Dezember 2020) gestellt werden. Der DEHOGA Bundesverband informiert darüber unter: https://www.dehoga-corona.de/ueberbrueckungshilfen-foerderprogramme/
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Novemberhilfe
Die Novemberhilfe des Bundes kann ab sofort beantragt werden.Sie richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit Geschäftsbereichen verdienen, die direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen betroffen sind. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Weitere Informationen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Auch die Überbrückungshilfe wird für die Monate November und Dezember 2020 erneut verbessert und ausgeweitet. Einige Hilfen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet.
Kurzarbeit
Der DEHOGA hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit in einem Dokument zusammengefasst: PDF Kurzarbeit
Auf der Webseite des DEHOGA Hessen (www.dehoga-hessen.de/branchenthemen/corona-krise/) gibt es außerdem weitere Informationen und Anträge/Muster für Vereinbarungen zum Download.
Auch auf der Seite der Agentur für Arbeit gibt es zum Thema Kurzarbeit weiterführende Infos und Hilfestellungen: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Aktuelle Corona-Situation
Auf dem Dashboard des Robert-Koch-Instituts finden Sie immer die aktuellen Fallzahlen und die nationalen Risikogebiete: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Informationen zu internationalen Risikogebieten finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Rufen Sie uns an!
Der DEHOGA Hessen stellt Ihnen hier immer die aktuellsten und wichtigsten Informationen zur Lage bereit. Wenn Sie Detailfragen haben, sind wir wie gewohnt telefonisch erreichbar.
Geschäftstelle Frankfurt Rhein-Main
069/2475454312, junghans@dehoga-hessen.de