Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

Leistungsbeschreibung

Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.


Regionale Ergänzung:

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hochtaunuskreis - Fachbereich 50.10 Betreuungsbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Hinweis

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