Datum: 20.12.2022

"Wohngeld plus": Mehr Haushalte als bisher können Unterstützung erhalten

Mehr Menschen als bisher haben ab Januar 2023 Anspruch auf Wohngeld. Das sogenannte „Wohngeld plus“ ist ein wichtiger Teil des Entlastungspakets des Bundes, um Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen, die unter den steigenden Energiekosten und steigenden Preisen besonders leiden. Zudem wird das Wohngeld höher – davon profitieren auch Haushalte, die es derzeit schon bekommen. „Wie viele Haushalte im Hochtaunuskreis ab Januar neu Wohngeld erhalten können, ist derzeit noch unklar“, erklärt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler. „Denn zur Zielgruppe zählen Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch gar keine Leistungen erhalten haben, aufgrund ihres Einkommens aber ab Januar einen Anspruch haben. Wir als Landkreis übernehmen die Bearbeitung der Anträge. Für uns stellt die Neuerung eine enorme Herausforderung dar. Wer bisher noch keine staatlichen Leistungen erhalten hat, mag vielleicht Hemmungen haben, diese auch zu beantragen. Das ist aber unbegründet. Ganz im Gegenteil: Es ist verantwortungsvoll, zu prüfen, ob vielleicht ein Anspruch besteht und dieser auch genutzt werden kann.“

Zahlreiche Anfragen zum Wohngeld haben in den vergangenen Wochen bereits die Wohngeldbehörde des Landkreises erreicht – einige Details sind aber derzeit noch unklar, da das Gesetz erst kürzlich beschlossen wurde. Der zuständige Fachbereich im Landratsamt bereitet sich derzeit auf einen erheblichen Aufwand zur Bearbeitung der zahlreichen Anträge ab 2023 vor. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es geht aber kein Geld verloren: Wer Anspruch hat, erhält diesen ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt.

Die Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises übernimmt diese Aufgabe für alle Kommunen des Landkreises und ist unter der E-Mail-Adresse: wohngeld@hochtaunuskreis.de zu erreichen. Ausnahme ist die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe, da diese über eine eigene Wohngeldstelle verfügt.

Wer kann das neue „Wohngeld plus“ ab 2023 bekommen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen nur knapp für Miete und Alltagskosten reicht, können und sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Allerdings nur dann, wenn sie nicht bisher schon Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Wohngeld wird vor allem an Familien, Alleinerziehende oder Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen nur knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf „Wohngeld plus“ besteht, gibt es hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html;jsessionid=D61DF887ED7345B66DAAA84D45153244.2_cid295 einen vorläufigen Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums. Wichtig: Der Online-Rechner dient nur einer ersten Orientierung. Ob wirklich ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ausfällt, kann erst nach der Prüfung der Antragsunterlagen festgestellt werden.

Wann und wo kann ich das neue „Wohngeld plus“ beantragen?
Antragsformulare und weitere Informationen zum Wohngeld stehen auf der Website des Landkreises unter https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfelder/Soziales-Integration/Soziale-Leistungen/Wohngeld/ zur Verfügung.

Was muss man tun, wenn bereits Wohngeld gezahlt wird?
Es ist nichts zu veranlassen. Haushalte, die bereits bis ins Jahr 2023 hinein Wohngeld erhalten, bekommen nach einer Neuberechnung die erhöhten Beiträge automatisch nachgezahlt. Dazu werden neue Bewilligungsbescheide verschickt.

Wo gibt es weitere Informationen zum „Wohngeld plus“?
Informationen des Bundes gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

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