Ehrenzeichen für Rettungsdienstkräfte

Leistungsbeschreibung

Menschen, die langjährig unentgeltlich Arbeit als Rettungskräfte geleistet haben, können mit dem Hessischen Rettungsdienstehrenzeichen geehrt werden. Es stellt eine Anerkennung und Würdigung dar und bietet darüber hinaus für die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Anreiz, sich ehrenamtlich in einem so wichtigen Feld wie dem Rettungsdienst aktiv zu engagieren.

Das Rettungsdienstehrenzeichen wird an Angehörige von Rettungsdienstorganisationen in 3 Stufen verliehen:

  • Stufe I: Ein goldener Stern:
    für mindestens 1 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst
  • Stufe II: 2 goldene Sterne:
    für mindestens 2 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst,
  • Stufe III: 3 goldene Sterne:
    für mindestens 3 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst.

Das Rettungsdienstehrenzeichen besteht aus einer Anstecknadel und einem Aufnäher.


Regionale Ergänzung:

Verfahrensablauf

Anträge auf Verleihung von Rettungsdienstehrenzeichen können nur von der jeweiligen Rettungsdienstorganisation gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sollten die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag eingereicht werden.

Die Anträge werden von den Kreisausschüssen der Landkreise beziehungsweise Magistraten der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat, dem Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt.

Über die Ehrung entscheidet die Ministerin/der Minister.

Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
 

Hinweis zur Trageweise:

  • Die Anstecknadel des Rettungsdienstehrenzeichens soll nur bei besonderen Anlässen getragen und am linken Revers befestigt werden.
  • Der Aufnäher des Rettungsdienstehrenzeichens soll auf der Einsatzjacke entweder auf dem linken Ärmel oder auf der linken Brustseite aufgebracht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Entgegennahme und Weiterleitung von Ehrungsanträge sind die Kreisausschüsse der Landkreise beziehungsweise Magistrate der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat,

Voraussetzungen

  • Ableistung der für die jeweilige Stufe aufgeführten Mindeststundenzahl bei einer Rettungsdienstorganisation des Rettungsdienstes
    • Als Tätigkeit gilt nur die Zeit, während die oder der Auszuzeichnende aktiv, ehrenamtlich und unentgeltlich am Rettungsdienst teilgenommen hat. Übungen, Aus- und Fortbildungen können berücksichtigt werden
    • Die Anzahl der zu erbringenden Stunden muss nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen. Sie kann sich aus mehreren Zeitabschnitten zusammensetzen. Die Zeitabschnitte sollen jedoch ohne längere Unterbrechung aneinander anschließen.
    • Erbrachte Stunden bei verschiedenen Rettungsdienstorganisationen des Rettungsdienstes werden zusammengerechnet. Ehrenamtliche Tätigkeiten in außerhessischen Rettungsdienstorganisationen sind zu berücksichtigen.
  • Die zu ehrende Person muss der staatliche Anerkennung würdig sein

Hinweis: Antragsberechtigt sind die Rettungsdienstorganisationen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Angaben über die aktive ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst durch Urkunden oder sonstige Beweismittel der Rettungsdienstorganisationen
  • Bestätigung, dass die vorgeschlagene Person einer Auszeichnung würdig ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sind die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag einzureichen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Hinweis

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