Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Fachbereichs Gesundheitsdienste finden Sie Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragen Ihrer Kinder bis zum Ende der Schulzeit.

Zu den Aufgabengebieten gehören unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, amtsärztliche Atteste für Schülerinnen und Schüler, außerdem werden Begutachtungen für Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche durchgeführt. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Impfberatungen und Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz.


Einschulungsuntersuchungen

Alle Kinder des Kreises werden den Schulärztinnen zur Einschulungsuntersuchung vorgestellt. Diese Untersuchungen werden in ganz Hessen nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt und dokumentiert. Sie finden je nach Wohnort an mehreren Schulen sowie im Landratsamt statt. Die Terminvergabe erfolgt über die zuständige Schule Ihres Wohnortes.


Schwerpunkte der Untersuchung sind:

  • Sichtung der Impfausweise, Hinweise auf fehlende/empfohlene Impfungen
  • Durchführung von Hör- und Sehtests
  • Sprachentwicklung
  • Entwicklung von Fein- und Grobmotorik
  • Körperliche Untersuchung der wichtigen Organsysteme


Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt eine Einschätzung der schulrelevanten Fähigkeiten, ggf. werden Fördermöglichkeiten oder weitere Diagnostik empfohlen. Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf beraten wir Sie gerne zur Art der Beschulung (Inklusion, Förderschule).

Amtsärztliche Atteste für Schülerinnen und Schüler

Nach dem hessischen Schulgesetz können bei längerfristigen Erkrankungen und bei Freistellungen vom Schulsport für mehr als drei Monate von der Schule amtsärztliche Atteste verlangt werden. Termine hierfür werden im Rahmen der Sprechstunden vergeben.

Untersuchungen für Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

(Integrationsplatz in Kinderkrippe/ Kindergarten/ Hort, pädagogische Frühförderung, Teilhabeassistenz etc.)

Für behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder gibt es verschiedene Formen der Hilfe und Unterstützung, um eine Teilhabe am Leben in einer Gemeinschaftseinrichtung zu ermöglichen. Diese Untersuchungen finden in unseren Sprechstunden statt. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort.

Kreis informiert Eltern und Erzieher über Umgang mit Gewässern

Zusammen mit dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt hat das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises einen Flyer zum Thema „Spielen am Bach“ herausgegeben. Die Informationsschrift ist vor allem für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer gedacht. Landrat Ulrich Krebs hat das Informationsblatt bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

„Kinder sollen natürlich weiter die Natur erleben dürfen, dazu gehört auch das Spielen an Flüssen und Bächen. Wir bieten mit diesem Flyer sachliche Information und fachliche Aufklärung, damit Eltern, Erzieher und Lehrer wissen, was beim Spielen an Oberflächengewässern zu beachten ist“, sagt Landrat Ulrich Krebs.

Den Flyer finden Sie hier.

Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Wir beraten Kindergemeinschaftseinrichtungen zu Fragen des Infektionsschutzes.

Meldebogen  Infektionen in Gemeinschaftsunterkünften nach §34 IfSG

Weitere Informationen und unsere Merkblätter

  • PDF-Datei: Mumps (21 kB)



Weitere Merkblätter zu Infektionskrankheiten erhalten Sie hier.

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