Begutachtung

Begutachtungen erfolgen in der Regel im Auftrag von Behörden und Gerichten. In Einzelfällen können amtsärztliche Atteste/Gutachten für Privatpersonen erstellt werden, wenn von Behörden oder Gerichten entsprechende Auflagen gemacht wurden.

Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der z. Zt. gültigen Gebührenordnung der Gesundheitsämter.


Kooperierende Einrichtungen:

Vitos Klinik:

Jugendberatung und Suchthilfe (auch für Erwachsene):

Sonstige:


Unser Flyer:

Flyer sozialpsychiatrischer Dienst



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