Schlachttier- und Fleischhygiene

Haustiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Kontrolle in Form einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Diese Untersuchungen werden von unseren Fleischbeschau-Tierärzten im Schlachtbetrieb durchgeführt. Darüber hinaus finden auch Untersuchungen bei Hausschlachtungen statt.


Schlachttieruntersuchung

Im Rahmen einer Lebendbeschau erfolgt eine sachverständige Untersuchung des lebenden Tieres, um Verletzungen oder Erkrankungen feststellen zu können. Nur gesunde Tiere dürfen auch geschlachtet werden. Ohne entsprechende Erlaubnis ist eine Schlachtung nicht statthaft.

Fleischuntersuchung

Die Fleischuntersuchung besteht aus der Untersuchung des Tierkörpers und der Nebenprodukte auf bedenkliche Merkmale nach dem Schlachten.

Ziel der Untersuchungen ist der Schutz des Menschen vor gesundheitlicher Gefährdung durch den Genuss von bedenklichem Fleisch.

Trichinellenuntersuchung

Im Rahmen der Fleischuntersuchung ist bei Haus-, Wildschweinen und Dachse zusätzlich eine Untersuchung auf Trichinen durchzuführen. Die Entnahme der Proben erfolgt ebenfalls durch die Fleischbeschautierärzte im Rahmen der Fleischuntersuchung. Diese Untersuchung wird von den zugelassenen Ärzten im zertifizierten Trichinenlabor des Hochtaunuskreises durchgeführt. Diese Untersuchungen finden im Regelfall jeden Montag und Freitag statt.

Zur Untersuchung vorgesehene Proben müssen bis spätestens 10:30 Uhr zur Untersuchung vorliegen.

Jagdausübungsberechtigten können auf Antrag die Entnahme von Trichinenproben übertragen werden.

Den Antrag finden Sie hier.

Gebühren

Für die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischhygiene stellt der Hochtaunuskreis kostendeckende Gebühren in Rechnung. Die aktuelle Gebührensatzung und das dazugehörige Kostenverzeichnis finden Sie hier:

Mobile Schlachteinheiten (ME)

Fleischhygiene und Tierschutz

"Schlachtung im Herkunftsbetrieb" nach Kap. VIa des Anh. III der VO(EG) 853-2004

Handreichung „Technische Anforderungen und Leistungsbeschreibung für Mobile Schlachteinheiten“

V3b – 020a 20.93.04-001/1


Die beigefügte Handreichung für Antragsteller und Förderinstitutionen wurde von der Ökomodell-Region Rhein-Main in Zusammenarbeit mit der Förderabteilung des RP Gießen erstellt. Sie soll interessierten Landwirten und Schlachtbetrieben die technischen Anforderungen für eine förderfähige „Mobile Schlachteinheit“ erläutern.


Die Leistungsbeschreibung finden sie hier zum Download: Link zum Dokument

Bei Fragen zum Dokument können Sie sich auch direkt an die Ökomodell-Region Rhein-Main wenden:

oekomodell-rhein-main@hochtaunuskreis.de



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