Tierschutz

 

Tierschutz bedeutet, dass zum Schutz und Wohlbefinden von Tieren vor Quälerei, Aussetzung und Tötung (ohne einsichtigen Grund o. Ä.) jegliche praktischen und rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden, die erforderlich sind. Die Tiere sollen vor Einwirkungen durch den Menschen geschützt werden. Die Maßnahmen beruhen auf dem Tierschutzgesetz.


Tierwohl

Das Tierwohl steht im Fokus unserer Arbeit. Wir sorgen für die Einhaltung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage unserer Arbeit ist das Tierschutzgesetz.

Wir überwachen regelmäßig die rd. 1.800 gewerblichen Betriebe (z.B. Landwirtschaftliche Nutzbetriebe, Zoogeschäfte, etc.) und anlassbezogen auch die privaten Tierhaltungen im Hochtaunuskreis.

Neben der regelmäßigen Überwachung der gewerblichen Betriebe werden wir auch bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz tätig. Wir überprüfen dann die Haltungsbedingungen, den Gesundheitszustand und stellen den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere fest.

Ergibt diese Überprüfung, dass die Tierhaltung nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entspricht, werden von uns verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Dies können z.B. Auflagen gegen den Tierhalter zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, die Forderung nach Erbringung eines Sachkundenachweises, die dauerhafte oder vorrübergehende Wegnahme der Tiere oder auch die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes sein.

Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung (privat oder auch gewerblich) bekannt sein, können Sie sich an uns wenden. Entweder per E-Mail oder mit dem dafür vorgesehen Vordruck.

Neuerdings können Sie Ihr Anliegen auch online bei uns melden.

Wir behandeln Ihre Mitteilung auf Wunsch auch vertraulich. Lesen Sie auch unser Merkblatt.


Erlaubnisvorbehalt

Die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, ist erlaubnispflichtig. Grundlage ist insbesondere der § 11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes. Dies dient dem Schutz der Tiere. Diesem Erlaubnisvorbehalt unterliegen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten von Tieren, einschl. Unterhalten von Reit- und Fahrbetrieben und das Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlicher Einrichtung
  • Der gewerbliche Transport von Tieren
  • Das Halten von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung
  • Das gewerbsmäßige Töten von Tieren
  • Die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung
  • Die gewerbsmäßige Ausbildung von von Hunden (Hundetrainer)

Den entsprechenden Antrag auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis finden Sie hier.

Oder ganz einfach online beantragen - dazu klicken Sie hier.


Tierschutz bei Corona

Derzeit erreichen das Veterinäramt viele Anfragen zur Versorgung von Haus und Nutztieren im Falle einer Quarantänisierung der Halter oder Verhängung eines Allgemeinen Ausgehverbots.

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für diese die Bewegungsfreiheit des Menschen einschränkenden Vorgaben nach Infektionsschutzgesetz bei den Gesundheitsämter in Verbindung mit den Ordnungsämtern angesiedelt ist.

Vorbehaltlich der weiteren Seuchenentwicklung ist aber davon auszugehen, dass es Ausnahmen für diese Einschränkungen geben wird, die die Basisversorgung von Tieren, die nicht im Haushalt des Halters gehalten werden, sicherstellen. Verfolgen Sie daher die weitere Entwicklung aufmerksam. Auch zu Detailfragen wie ggf. erforderliche Genehmigungen , Nachweise der Tierhaltung oder „Passierscheinen“ kann von hier aus und zu jetzigem Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden.

In diesem Zusammenhang wird auf eine Veröffentlichen der Reiterlichen Vereinigung verwiesen, die die einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Tierart Pferd beschreibt.

Coronavirus: Schließung von Sportanlagen

Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Vorübergehend gelten erleichterte Bedingungen. Weitere Infos dazu finden Sie unter folgendem Link.

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