Zahnärztlicher Dienst

Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes kümmert sich um die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen in den Schulen im Hochtaunuskreis. In Deutschland besteht für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr der gesetzliche Anspruch auf Maßnahmen der Zahngesundheitsförderung (§ 21 SGB V).

Die durch uns regelmäßig stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen in der Schule ermöglichen eine frühe Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Dabei werden nicht nur kariöse Zähne, sondern auch Kiefer- und Zahnfehlstellungen erkannt. Gleichzeitig soll den Kindern auch die Angst vor dem Zahnarztbesuch genommen und die eigene Verantwortung für die regelmäßige Mundhygiene verdeutlicht werden.

Alle Kinder erhalten nach der Untersuchung eine Mitteilung („gelber Brief“) für die Erziehungsberechtigten, die darüber informiert, dass eine Untersuchung stattgefunden hat und dass - falls erforderlich -  ein Termin bei einem selbst ausgewählten Zahnarzt oder Kieferorthopäden vereinbart werden sollte.

Im Zusammenhang mit den Vorsorgeuntersuchungen findet auch Unterricht im Klassenverband statt, dieser behandelt altersgerechte Themen wie:

  • Mundhygiene - Demonstration und Übung einer geeigneten Zahnputztechnik
  • Ernährung - gesundes Pausenfrühstück, wann kann man "naschen"?
  • Kariesentstehung - wie kann man Karies verhindern?

Zum Aufgabengebiet des Zahnärztlichen Dienstes gehören ebenso die Erstellung von Gutachten für Behörden und Institutionen sowie die Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 IfSG.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Sprechzeiten

Montag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

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