Rückkehrberatung

Bei bestehender gesetzlicher Ausreisepflicht ist die freiwillige Ausreise eine mögliche Alternative zur zwangsweisen Rückführung (Abschiebung). Eine Ausreisepflicht ergibt sich regelmäßig bei jenen Asylbewerbern, die einen ablehnenden Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben. Auch Asylsuchende mit Bleibeperspektive oder im laufenden Asylverfahren können dieses Angebot nutzen und werden bei der Umsetzung ihres Rückkehrwunsches unterstützt. In der Rückkehrberatung erhält jeder Asylbewerber in Hessen Informationen über die Möglichkeit einer freiwilligen Rückreise in sein Herkunftsland. Die Beratung erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt

 https://rp-darmstadt.hessen.de/soziales/migration/aufenthaltsrecht/gew%C3%A4hrung-von-r%C3%BCckkehrhilfen-bei-freiwillig-r%C3%BCckkehrenden-aus

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